ChatGPT und Urheberrecht: Verlage erhalten Abfuhr aus der Politik

Verlage befürchten eine Ausbeutung ihrer Inhalte durch KI-basierte Chatbots. Eine Verschärfung des Leistungsschutzrechts scheint der Politik aber verfrüht.

Ein Bericht von Stefan Krempl veröffentlicht am
Verlage sehen die Gefahr, dass ihre Leistungen durch Programme wie ChatGPT "ausgebeutet" werden, die Politik reagiert auf Forderungen nach einem Nachschärfen des Urheber- und Leistungsschutzrechts zurückhaltend.
Verlage sehen die Gefahr, dass ihre Leistungen durch Programme wie ChatGPT "ausgebeutet" werden, die Politik reagiert auf Forderungen nach einem Nachschärfen des Urheber- und Leistungsschutzrechts zurückhaltend. (Bild: Lionel Bonaventure / AFP)

Die neue Generation von Sprachbots und generativen Textmaschinen macht die Verlagsbranche unruhig. Ihre Rufe nach einer strikten Durchsetzung und einem eventuellen Nachschärfen des Urheber- und Leistungsschutzrechts werden lauter. Deutsche Politiker reagieren darauf jedoch zurückhaltend. Presseverleger könnten schon jetzt gegen eine unrechtmäßige Verwendung ihrer Publikationen "im Ganzen oder in Teilen vorgehen", erklärte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums Golem.de. Einen Bedarf für darüber hinausgehende gesetzgeberische Maßnahmen im Urheberrecht sieht das Haus von Marco Buschmann (FDP) derzeit nicht.

Inhalt:
  1. ChatGPT und Urheberrecht: Verlage erhalten Abfuhr aus der Politik
  2. Wie weit reicht die Ausnahme für Text und Data Mining?
  3. Innovationen fördern und Kreative vergüten

Der Stein des Anstoßes: Hinter ChatGPT von OpenAI steht das große Sprachmodell GPT-3. Um diese künstliche Intelligenz (KI) zu trainieren, setzt der Betreiber auch auf online verfügbare, in der Regel geschützte Presseveröffentlichungen.

Verschärft wird das Problem dadurch, dass Nutzer Berichten zufolge den mittlerweile auch in Microsofts Suchmaschine Bing eingebauten Bot ChatGPT sogar bitten können, eigentlich nur kostenpflichtig abrufbare Artikel etwa aus der New York Times (NYT) zusammenzufassen.

Die betroffenen journalistischen Angebote könnten so Abonnenten verlieren. Google arbeitet mit Bard an einer eigenen Lösung, die zumindest vom Ansatz her ähnlich funktionieren dürfte.

Der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sind wegen der Nutzung von Verlagsinhalten durch Chatbots alarmiert. Sie appellierten jüngst an die Politik sicherzustellen, "dass die KI nicht die Leistung der Verlage und ihrer Redaktionen ausbeuten kann".

Wenn das geltende Urheber- und Leistungsschutzrecht "dafür keine hinreichende Handhabe enthalten sollte, muss es angepasst werden". Eine Verwertung von Verlagsangeboten durch KI-Sprachmodule für die Veröffentlichung konkurrierender Inhalte sei "unseres Erachtens" nur nach Zahlen einer Lizenzgebühr zulässig.

Auch US-Medien drängen auf Lizenzzahlungen

Der Computerjournalist Francesco Marconi fragte Mitte Februar ChatGPT selbst, welche Nachrichtenquellen OpenAI für das Training des Bots verwendet. In der Antwort, die der Reporter auf Twitter teilte, gehören dazu neben der NYT etwa der Guardian, BBC News, das Wall Street Journal, die Washington Post, die Financial Times, Tech Crunch und Wired sowie die Agenturen Associated Press, Bloomberg und Reuters. Die Liste der 20 genannten Medien sei aber "nicht vollständig".

"Jeder, der die Arbeit von Wall-Street-Journal-Journalisten zum Training künstlicher Intelligenz nutzen will, sollte die Rechte dafür von Dow Jones lizenzieren", verlangte Jason Conti, Chefsyndikus der einschlägigen Einheit des Mutterkonzerns News Corp., bei Bloomberg. Mit OpenAI gebe es keine solche Vereinbarung. Man nehme den Missbrauch der journalistischen Arbeit sehr ernst und überprüfe die Situation.

Zu der "lebhaften Debatte" betont das hiesige Bundesjustizministerium, es sei klar, "dass sich die Nutzung von KI und die Verwendung KI-generierter Inhalte im Rahmen des geltenden Rechtsrahmens halten müssen". Dieser wird maßgeblich durch das Europäische Recht vorgegeben. So beruhten sowohl die im hiesigen Urheberrechtsgesetz geregelte Erlaubnis für Text und Data Mining als auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf der jüngsten Reform der EU-Urheberrechtsrichtlinie.

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Wie weit reicht die Ausnahme für Text und Data Mining? 
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Mimus Polyglottos 03. Mär 2023 / Themenstart

Jupp, genau dieses Beispiel hatte ich auch im Kopf.

Horcrux7 23. Feb 2023 / Themenstart

Während beim Indizieren von Nachrichtenseiten noch ein breites Spektrum als notwendig...

Wasserflasche 23. Feb 2023 / Themenstart

Diese Diskussion ist in der Tat absurd. Wenn man die vorgebrachten Argumente konsequent...

Single Density 23. Feb 2023 / Themenstart

integere Politiker. Der Begriff hat mich jetzt heißkalt erwischt in seinem naßtrockenen...

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