Innovationen fördern und Kreative vergüten
Beim Leistungsschutzrecht handle es sich um eine "grundsätzliche und technologieneutrale Regelung", teilten die für Digital- beziehungsweise Rechtspolitik zuständigen SPD-Bundestagsabgeordneten Jens Zimmermann und Macit Karaahmetoglu Golem.de mit. Die Notwendigkeit einer Verschärfung wegen ChatGPT oder vergleichbarer Angebote sei daher "nicht erkennbar".
Ein Auge wollen beide aber darauf werfen, ob es zum Gewährleisten der Diskriminierungsfreiheit auf Suchmaschinen Anpassungen durch neue technologische Entwicklungen wie selbst erzeugte KI-Inhalte geben müsse.
Auch die Grünen wollen als Dritte im Ampel-Bündnis nichts überstürzen. Der EU-Gesetzgeber habe mit den Vorgaben für Text und Data Mining eine gute erste Grundlage für KI-Innovationen geschaffen, sagt ihr Obmann im Digitalausschuss, Tobias Bacherle. Der Blick müsse nun darauf liegen, ob deren Umsetzung dieses Ziel tatsächlich gut erfassen könne "und gleichzeitig das Urheberrecht für kreative Arbeit schützt".
Seine Kollegin im Ausschuss für Kultur und Medien, Awet Tesfaiesus, fügte hinzu: "Wir müssen die Tür für den Fortschritt offen halten und sicherstellen, dass Kreative eine faire Vergütung erhalten." Bisher lasse sich noch nicht abschätzen, wie sich das große disruptive Potenzial von KI für bisherige Monetarisierungsmodelle auch auf Verwertungsgesellschaften, Verlage und User auswirke.
Die Opposition drängelt vorerst ebenfalls nicht. "Der Rechtsrahmen ist ausreichend in Bezug auf das Urheberrecht", findet Thomas Jarzombek im Namen des digitalpolitischen Vereins Cnetz, der CDU und CSU nahesteht. Beim Wettbewerbsrechts müsse gewährleistet sein, "dass Monopolisten nicht in die Lage kommen dürfen, eigene Dienste gegenüber konkurrierenden Angeboten unfair zu privilegieren".
Grundsätzlich sei zu verhindern, dass US-Tech-Konzerne sich "Unsicherheiten für das Trainieren von KI in Deutschland und Europa" zunutze machten. Entscheidender sei aber, dass es hiesige Unternehmer offenbar wieder einmal verpasst hätten, bei einer so wichtigen Technologie frühzeitig zu investieren. Sie müssten von ChatGPT lernen und bei anderen sich entwickelnden Trends frühzeitiger aktiv werden.
AfD und Linke ebenfalls skeptisch
Die digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Barbara Lenk, hält es für "nachvollziehbar, dass Verlage für eine mögliche Nutzung ihrer professionell erstellten Inhalte eine Bezahlung erwarten". Es bleibe aber schwierig nachzuweisen, "dass aus einem konkreten Online-Artikel ganze Passagen verwendet wurden".
Über Lizenzen, die die Firmen hinter Textgeneratoren wie ChatGPT für die Nutzung fremder Inhalte zu zahlen hätten, ließe sich erst sprechen, wenn Klarheit herrsche über das "Wissen" und die Ressourcen von ChatGPT. OpenAI sollte die Beschaffenheit der digitalen Daten, die der Bot für seine Antworten rekombiniert, für die Forschung offenlegen. Quellen seien anzugeben. Im Nachgang könnten Tech-Konzerne und Anbieter professioneller Medieninhalte in Verhandlungen treten. Für eine weitergehende Regulierung bestehe gegenwärtig kein Anlass.
Der aktuelle rechtliche Schutz von Presseinhalten sei "mehr als ausreichend", reiht sich Petra Sitte als medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion mit ein. Tatsächlich bestätigten die Forderungen der Verlegerseite die Befürchtung, "dass hier die Tür nicht nur zu einem Schutz der Texte, sondern auch der darin enthaltenen Informationen geöffnet werden soll".
Entwickler sollten "in der Regel" Zustimmung des Rechteinhabers einholen
Anbieter von KI-basierten Systemen könnten das Urheberrecht andererseits aber nicht einfach ignorieren. Auch die Sorge, dass Google seine Monopolstellung missbraucht, um eigene Dienste zu bevorteilen, sei berechtigt. "Das Zusammenspiel von KI und Urheberrecht ist komplex und muss ständig überwacht werden", heißt es bei der EU-Kommission. Man werde die Entwicklungen und möglicherweise auftretenden praktischen Schwierigkeiten in diesem Bereich aufmerksam verfolgen. Die bestehenden Urheberrechtsvorschriften seien im Allgemeinen aber ausreichend, um die aufgeworfenen Fragen zu regeln.
Eine Formel laute: Bei urheberrechtlich geschützten Werken, die zum Trainieren allgemeiner KI-Werkzeuge verwendet werden, sollte der Entwickler oder Nutzer "in der Regel die Zustimmung des Rechteinhabers für die Nutzung" einholen. Etwa für Text und Data Mining gälten die neu geschaffenen Ausnahmen.
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Wie weit reicht die Ausnahme für Text und Data Mining? |
Jupp, genau dieses Beispiel hatte ich auch im Kopf.
Während beim Indizieren von Nachrichtenseiten noch ein breites Spektrum als notwendig...
Diese Diskussion ist in der Tat absurd. Wenn man die vorgebrachten Argumente konsequent...
integere Politiker. Der Begriff hat mich jetzt heißkalt erwischt in seinem naßtrockenen...
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