ChatGPT und Co.: OpenAI will GPT als Marke schützen und stößt auf Probleme
Das Akronym GPT wird von Apps genutzt, um vom ChatGPT-Hype zu profitieren. Es soll nun geschützt werden. OpenAI steht dabei vor Hindernissen.

Der Begriff GPT wurde ursprünglich von OpenAI als Akronym für seine KI-Modelle eingeführt. Er steht für Generative Pretrained Transformer und beschreibt, wie Modelle wie GPT-3.5 und darauf aufbauende Systeme wie ChatGPT trainiert werden und Entscheidungen treffen. OpenAI hat für den Begriff einen US-Markenschutz angemeldet.
Der Prozess stößt allerdings auf einige Hürden. So wurde der Antrag vom US-Markenschutzamt USPTO erst einmal abgelehnt. Begründung: Open-AI-Anwälte hätten eine Petitionsgebühr nicht bezahlt und generell unvollständige Informationen zur Anmeldung angegeben.
Das stellte das USPTO in einem entsprechenden Bericht klar. Es seien keine schriftlichen Belege vorhanden, die einen Markenschutz für den Begriff GPT rechtfertigten.
GPT macht bekannt
Unter anderem vermisste das Amt Dokumente, die ein aggressives Vorgehen gegen gefälschte GPT-Apps seitens OpenAI zeigen. Das kann beispielsweise eine Klage vor einem Zivilgericht oder ein Unterlassungsschreiben gegen die Betreiber einer solchen App sein. Stattdessen reichte OpenAI offenbar Webseiten und -Artikel ein, die dem Amt als Beweise nicht ausreichten.
Tatsächlich gibt es immer mehr Programme, die den Begriff GPT verwenden, um möglichst schnell bekannt zu werden. Dazu gehören etwa Apps wie ThreatGPT (IT-Security), MedicalGPT (für medizinische Anwendungen), DateGPT (für Dating-Apps) und DirtyGPT (für Sex-Dates).
Golem.de berichtete auch von FreedomGPT, das nicht auf ChatGPT basiert. Stattdessen verwendet es das lokal ausführbare Modell Alpaca, welches wiederum Facebooks geleaktes Llama-Modell nutzt. Dabei handelt es sich allesamt um Sprachgeneratoren, die aber auf einer unterschiedlichen Datengrundlage basieren.
Laut dem Blog Techcrunch könnte es etwa fünf Monate dauern, bis das Verfahren für den Markenschutz wieder aufgenommen werden kann. OpenAI werde sich GPT schützen lassen können, hieß es dazu weiter. Das Unternehmen müsse nur die richtigen Informationen liefern und auf der eigenen Sichtweise beharren.
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die Frage von wem entwickelt, stellt sich wohl erstmal nicht. DAS Auto wurde auch nicht...
ChatGPT kann doch die Klageschriften alle erstellen? :-)
Zudem ist GPT gar kein Verfahren.
Nein, sowas gibt es im Markenschutz nicht. Es gab Passat, Golf, Schirokko, Polo, Up...
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