Charité: Verletzungen bei E-Scooter-Unfällen analysiert

E-Scooter-Fahren ist nicht ungefährlich. Seit ihrer Einführung im Sommer 2019 sind vermehrt Unfälle mit den zweirädrigen Gefährten zu verzeichnen, berichtet die Berliner Charité. Die Uniklinik hat die Gründe dafür analysiert und die Arten der Verletzungen untersucht. Die ersten Ergebnisse(öffnet im neuen Fenster) wurden nun in der Fachzeitschrift Notfall und Rettungsmedizin veröffentlicht.
Die Patienten, die in der zentralen Notaufnahme der Charité, Campus Mitte und im Virchow-Klinikum behandelt wurden, wurden in die Fallstudie aufgenommen. Dabei zeigte sich, dass Kopfverletzungen mit 54 Prozent die größte Unfallgefahr darstellen, gefolgt von Weichteilverletzungen der Extremitäten (25 Prozent) und Frakturen (21 Prozent).
Für die elektrischen Tretroller besteht derzeit keine Helmpflicht.
Bisher liegen nur Ergebnisse von Patienten aus dem Juli 2019 vor. Von den Untersuchten hatten weniger als die Hälfte einen Führerschein, rund ein Drittel hatte zuvor mindestens einmal einen E-Scooter genutzt. Die Befragung ergab, dass die Unfallursachen häufig Unachtsamkeit, Verstöße gegen die Verkehrsregeln und Geschäftsbedingungen, aber auch eine eingeschränkte Verkehrstauglichkeit waren. Letzteres bezieht sich auf Drogen- und Alkoholkonsum vor der Fahrt.
Prof. Dr. Martin Möckel, Ärztlicher Leiter Notfall- und Akutmedizin am Campus Charité Mitte und am Campus Virchow-Klinikum, sagte zu den Ergebnissen: "Unsere Untersuchungen zeigen, dass das Fahren von E-Scootern im Großstadtverkehr hinsichtlich der Häufigkeit und Schwere der Verletzungen mit dem Fahrradfahren mindestens vergleichbar ist." Konkrete Forderungen seitens der Mediziner wurden bisher nicht erhoben.
Derzeit wird eine Fall-Kohorten-Studie(öffnet im neuen Fenster) an der Charité und am Bundeswehrkrankenhaus Berlin zur Analyse von Verletzungsmustern und deren Konsequenzen durchgeführt. Wann mit Ergebnissen zu rechnen ist, teilten die Institutionen bislang nicht mit.
Bislang werden Unfälle mit E-Scootern vom Statistischen Bundesamt zur Kategorie "sonstige Fahrzeuge" gezählt, was eine explizite Ausweisung der Unfälle mit E-Scooter-Beteiligung unmöglich macht. Ab Anfang 2020 sollen die Unfälle mit den neuen Rollern gesondert erfasst werden. Dazu sollen die Unfälle in den Ländern explizit als solche aufgenommen und an das Bundesamt weitergeleitet werden.



