Abo
  • Services:

Negative Umsatzsteuer zur Förderung von Verlagen

Golem.de: Die Verlage werfen Google und Facebook vor, sich kostenlos bei den Medieninhalten zu bedienen und ihnen damit die Werbeeinnahmen wegzunehmen. Wie sehen Sie das?

Stellenmarkt
  1. Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts, Frankfurt am Main
  2. Bosch Gruppe, Stuttgart

Jarzombek: Früher hatten wir ein gebündeltes Produkt. Da sorgten Ehewünsche, Immobilien, Autos und Anzeigen für Einnahmen, dazu kamen die Verkaufserlöse. Daraus wurde im Internet ein entbündeltes Produkt, wobei es teilweise die Verleger selbst sind, die wie bei Parship die Angebote betreiben. Nun bleibt eben nur noch der Content übrig, der finanziell ziemlich nackt dasteht, weil er nur noch durch Bannerwerbung finanziert wird.

Darüber hinaus ist das Thema der Erlösmodelle hinreichend schwierig, weil man nicht in der Lage ist, eine gemeinsame Plattform aufzubauen, die es für die Menschen mit einem Zugang und einem Klick ermöglicht, Artikel zu kaufen. So scheint es vielleicht verlockend für Verleger zu sagen, wir haben doch hier Unternehmen, die verdienen auf einmal sehr viel Geld - holen wir es uns doch von denen. Das finde ich aber von der Begründung her schwierig.

Golem.de: Was schlagen Sie stattdessen vor?

Jarzombek: Wir haben es den Verlegern im letzten Jahr kartellrechtlich erleichtert, ihre wirtschaftliche Basis zu verbessern und beispielsweise gemeinsame Abrechnungssysteme aufzubauen. Man könnte außerdem überlegen, über das Thema Umsatzsteuer zu gehen. Für Online-Erzeugnisse gelten nach wie vor 19 Prozent, die kann man auf 7 Prozent senken. Man kann auch die Umsatzsteuer auf null setzen oder sogar überlegen, eine negative Umsatzsteuer einzuführen, wenn man der Meinung ist, dass eine gut ausgestattete Presse für eine liberale Demokratie unverzichtbar ist.

Zuschuss für jede verkaufte Zeitung

Golem.de: Wie würde das funktionieren?

Jarzombek: Das heißt: Jemand, der eine Zeitung für 2 Euro verkauft, bekommt möglicherweise noch 10 oder 20 Cent vom Staat dazu. Das wäre ein staatsfernes Finanzierungssystem, weil keine inhaltliche Beurteilung stattfindet. Diese muss unbedingt vermieden werden. Denn in keinem Szenario, in dem der Staat über irgendeine Selektion Geld gibt, wird ein Journalist noch kritisch über irgendwelche Regierungsskandale schreiben können. Insofern verbietet sich das. Bei einer einfachen Formel aber wäre das ein ziemlich staatsfernes System. Weil es keine inhaltliche Kontrolle oder Beeinflussung gibt.

Golem.de: Sie haben kürzlich im Bundestag die Verlage gewarnt, sich weniger auf das Leistungsschutzrecht als auf die geplante E-Privacy-Verordnung zu konzentrieren. Welche Gefahren sehen Sie dabei?

Jarzombek: Alles, was für die Privatsphäre und Integrität der Kommunikation notwendig ist, muss getan werden. Aber digitale Geschäftsmodelle müssen erhalten bleiben. Daher wollen wir verhindern, dass es am Ende zu komplizierte Zustimmungsmechanismen bei den Webseiten gibt. Das könnte dazu führen, dass es außer für Facebook, Apple, Google und Amazon keine Zustimmungen mehr gibt. Damit würde die ganze europäische Wirtschaft in Abhängigkeit der Amerikaner geraten, aber für den Datenschutz wäre gar nichts gewonnen.

 CDU-Netzpolitiker: Jarzombek hält Leistungsschutzrecht für "brandgefährlich"Politische Werbung in sozialen Medien nicht verbieten 
  1.  
  2. 1
  3. 2
  4. 3
  5. 4
  6.  


Anzeige
Top-Angebote
  1. 99,99€ (versandkostenfrei)
  2. (u. a. 32 GB 6,98€, 128 GB 23,58€)
  3. 54,99€
  4. 59,99€

Kleba 29. Apr 2018

Mir auch :-) Praktisch das gleiche hab ich mir beim Lesen auch gedacht.

bombinho 26. Apr 2018

Mein Fehler, Entschuldigung. Diesen Teil meinte ich. Weswegen irgendwer Wortverbot haben...

bombinho 25. Apr 2018

:)))))) Naja, immerhin wuerde der Kunde das Produkt dann unter dem Produktpreis erwerben...

onkel hotte 25. Apr 2018

ist schon ein starkes Wort für sich. Wer definiert denn, was ein Qualitätsmedium ist und...


Folgen Sie uns
       


Samsung Galaxy S10 Plus - Test

Das Galaxy S10+ ist Samsungs neues, großes Top-Smartphone. Im Test haben wir uns besonders die neue Dreifachkamera angeschaut.

Samsung Galaxy S10 Plus - Test Video aufrufen
Flugzeugabsturz: Boeing 737 MAX geht wegen Softwarefehler außer Betrieb
Flugzeugabsturz
Boeing 737 MAX geht wegen Softwarefehler außer Betrieb

Wegen eines bekannten Softwarefehlers wird der Flugbetrieb für Boeings neustes Flugzeug fast weltweit eingestellt - Die letzte Ausnahme war: die USA. Der Umgang der amerikanischen Flugaufsichtsbehörde mit den Problemen des neuen Flugzeugs erscheint zweifelhaft.

  1. Boeing Rollout der neuen 777X in wenigen Tagen
  2. Boeing 747 Der Jumbo Jet wird 50 Jahre alt
  3. Lufttaxi Uber sucht eine weitere Stadt für Uber-Air-Test

Trüberbrook im Test: Provinzielles Abenteuer
Trüberbrook im Test
Provinzielles Abenteuer

Neuartiges Produktionsverfahren, prominente Sprecher: Das bereits vor seiner Veröffentlichung für den Deutschen Computerspielpreis nominierte Adventure Trüberbrook bietet trotz solcher Auffälligkeiten nur ein allzu braves Abenteuer in der deutschen Provinz der 60er Jahre.
Von Peter Steinlechner

  1. Quellcode Al Lowe verkauft Disketten mit Larry 1 auf Ebay
  2. Wet Dreams Don't Dry im Test Leisure Suit Larry im Land der Hipster
  3. Life is Strange 2 im Test Interaktiver Road-Movie-Mystery-Thriller

Fido-Sticks im Test: Endlich schlechte Passwörter
Fido-Sticks im Test
Endlich schlechte Passwörter

Sicher mit nur einer PIN oder einem schlechten Passwort: Fido-Sticks sollen auf Tastendruck Zwei-Faktor-Authentifizierung oder passwortloses Anmelden ermöglichen. Golem.de hat getestet, ob sie halten, was sie versprechen.
Ein Test von Moritz Tremmel

  1. E-Mail-Marketing Datenbank mit 800 Millionen E-Mail-Adressen online
  2. Webauthn Standard für passwortloses Anmelden verabschiedet
  3. Studie Passwortmanager hinterlassen Passwörter im Arbeitsspeicher

    •  /