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CCC und GFF: Verfassungsbeschwerde gegen Einsatz von Palantir-Software

Die bayerische Polizei ist begeistert von der Palantir -Software. Doch Bürgerrechtlern und Hackern geht der Einsatz zu weit.
/ Friedhelm Greis , dpa
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Das Bundesverfassungsgericht soll über den Einsatz der Palantir-Software entscheiden. (Bild: Arnd Wiegmann/Reuters)
Das Bundesverfassungsgericht soll über den Einsatz der Palantir-Software entscheiden. Bild: Arnd Wiegmann/Reuters

Die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz der Polizeisoftware der US-Firma Palantir in Bayern sollen das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) teilte am 23. Juli 2025 mit(öffnet im neuen Fenster) , sie habe mit weiteren Beteiligten eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen zum Einsatz des Programms eingelegt.

Die massenhafte Auswertung von Daten verletze unter anderem das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen, sowie das Fernmeldegeheimnis, argumentieren die Beschwerdeführer, die vom Chaos Computer Club (CCC) unterstützt werden.

Das Bundesverfassungsgericht setzte schon Anfang 2023 in einem Urteil Grenzen für den Einsatz solcher Analyseprogramme – damals nach Beschwerden gegen die gesetzlichen Regeln dafür in Hessen und Hamburg. Bayerns Polizei arbeitete zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der Software – seit knapp einem Jahr aber schon.

Die GFF kritisierte, der Freistaat halte sich nicht an die vom Verfassungsgericht formulierten Regeln. Es fehle an wirksamen Kontrollen beim Einsatz, auch ein Schutz vor Fehlern der Software sei nicht gewährleistet.

Zugriff auf Millionen Daten – nicht nur von Verdächtigen

Mit der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (Vera) können bayerische Ermittler Millionen Daten aus verschiedenen Quellen auswerten und verknüpfen, die teils in unterschiedlichen Formaten abgespeichert sind. Das Programm hat nur Zugriff auf Informationen, die Bayerns Polizei ohnehin schon gesammelt hat.

Viele Menschen, deren Daten dort erfasst sind, sind aber keine Verdächtigen, sondern Zeugen, Opfer oder Auskunftspersonen. "Schon wer Anzeige erstattet, Opfer einer Straftat wird oder einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann durch die Software ins Visier der Polizei geraten" , kritisierte die Verfahrenskoordinatorin der GFF, die Juristin Franziska Görlitz.

Polizei sieht "ideales Werkzeug" zur Abwehr von Gefahren

Laut bayerischem Landeskriminalamt (LKA) wird die Software nur bei Fällen schwerer und schwerster Kriminalität eingesetzt – und nur, um mögliche Straftaten zu verhindern. Beispiele sind Terroranschläge, organisierter Drogenhandel, bandenmäßiger Telefonbetrug, Sexualdelikte und Kinderpornografie. Je nach Schwere der drohenden Straftat dürfen die Beamten sensiblere Daten abfragen. Um Straftaten im Nachhinein aufzuklären, darf die Software hingegen nicht genutzt werden.

Seit Anfang September kam Vera laut LKA 97-mal zum Einsatz – in welchen Fällen, wollte ein LKA-Sprecher auf Nachfrage nicht sagen. Rund 200 dafür geschulte Analysten arbeiten den Angaben zufolge mit der Plattform. "Bis dato gab es weder betriebsverhindernde technische Störungen noch datenschutzrechtliche Problemstellungen" , sagte der LKA-Sprecher.

Anfragen der Beamten zu Informationen, die früher teils mehrere Tage gedauert hätten, seien "nach wenigen Minuten" erledigt. Er bezeichnete die Software als ideales Werkzeug für die Polizei. Auch andere Bundesländer beschäftigten sich zuletzt mit dem Einsatz des Programms. CDU und CSU forderten auch einen Einsatz auf Bundesebene, scheiterten damit aber im Bundestag – damals noch in der Opposition.

Ungewöhnlicher Schritt nach Sorge vor Datenabfluss

Kritik an der Software wurde auch wegen ihres Herstellers laut: Die Firma Palantir, die auch den US-Geheimdienst CIA zu ihren Kunden zählt, wurde vom Milliardär Peter Thiel gegründet, der bereits den ersten Wahlkampf von US-Präsident Donald Trump mit großen Summen mitfinanzierte. Der Chaos Computer Club, der die Beschwerde in Karlsruhe unterstützt(öffnet im neuen Fenster) , kritisierte, die bayerische Polizei mache sich durch den Einsatz von Vera auf Jahre von "einer absichtlich undurchschaubaren Software" abhängig.

Datenschützer äußerten in der Vergangenheit auch die Sorge, dass Polizeidaten in die USA abfließen könnten. Das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie prüfte daraufhin im Auftrag des LKA den Quellcode der Software und fand keine Hinweise auf versteckte Hintertüren.


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