Canonical: Ubuntu-Installer unterstützt ZFS auf Root-Partition
Die kommende Ubuntu-Version 19.10 kann nun relativ einfach mit ZFS auf der Root-Partition genutzt werden. Das Entwicklerteam hat dafür die Installationsroutine angepasst.

Schon in wenigen Wochen erscheint die kommende Ubuntu-Version 19.10 Eoan Ermine. Die Entwickler des Hauptsponsors Canonical haben deren Installationsroutine Ubiquity nun um die experimentelle Unterstützung des Dateisystems ZFS für die Root-Partition erweitert. Nutzer, die die Linux-Distribution neu aufsetzen, können damit vergleichsweise einfach das Dateisystem verwenden. Die Pläne für eben jene Option hatte der zuständige Entwickler Didier Roche bereits Anfang August dieses Jahres im offiziellen Ubuntu-Blog vorgestellt.
Wie aus dem dafür verfügbaren Code hervorgeht, wird die Funktion aber immer noch als explizit experimentell bezeichnet. Testfreudige Nutzer werden ebenso gewarnt, dass die Verwendung von ZFS zu Datenverlust führen kann. Das Dateisystem soll dementsprechend nicht auf produktiv genutzten Systemen eingesetzt werden. Der Code selbst sorgt dann für den Aufbau eines ZFS-Pools, der wiederum kompatibel zu Zsys ist.
Bei Zsys handelt es sich um einen vom Ubuntu-Team speziell entwickelten System-Daemon, der die Verwendung des Dateisystems vereinfachen soll. Dieser kann etwa mit dem Systemstart umgehen und erkennt die sogenannten Datasets auf einzelnen Maschinen. Ein Großteil der Arbeiten zur Umsetzung von ZFS auf der Root-Partition von Ubuntu konzentriert sich auf die Erstellung dieses Daemon.
Ubuntu-Sponsor Canonical forciert bereits seit einigen Jahren die Arbeiten an der Nutzung von ZFS. So werden etwa seit Ubuntu 16.04 kompilierte Treiber für das Dateisystem verteilt. In der Linux-Community herrscht jedoch Uneinigkeit darüber, ob dies überhaupt legal ist. Laut Meinung einiger Entwickler und Juristen ist die von ZFS genutzte CDDL nämlich nicht zur GPL des Linux-Kernels kompatibel, so dass der Treiber nicht mit dem Kernel als Binärcode vertrieben werden dürfte. Canonical ist natürlich anderer Meinung und handele "in Übereinstimmung mit den Bedingungen beider Lizenzen".
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jaaaaa. darum die privaten daten auf ext4 oder mir egal ABER DEN KERNEL MIT ALLEM DRUM...
IMHO hat noch niemand vermutet dass eine solche Verbindung im Widerspruch zur CDDL...
Defacto muss das erst mal jemanden interessieren und die Verhältnismäßigkeit geklärt werden.