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Campusnetze: Bisher nur sechs Anträge auf firmeneigenes 5G-Netz

Trotz sehr günstiger Preise und großen Drucks durch die Industrie auf schnelle Zuteilung ist das Interesse an Campusnetzen gering. Bisher haben BASF und Mugler eine Lizenz im Bereich 3,7 bis 3,8 GHz für Campus- 5G .
/ Achim Sawall
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Der Telekommunikationsanbieter Mugler aus Sachsen hat ein eigenes Campusnetz. (Bild: Mugler)
Der Telekommunikationsanbieter Mugler aus Sachsen hat ein eigenes Campusnetz. Bild: Mugler

Zwei Wochen nach dem Start der Lizenzvergabe durch die Bundesregierung bekunden bislang nur wenige deutsche Unternehmen Interesse an firmeneigenen 5G-Netzen. Wie das Nachrichtenmagazin Focus(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf die Bundesnetzagentur berichtet, liegen bislang sechs entsprechende Anträge von Firmen vor. Zwei Unternehmen haben nach Angaben der Behörde bereits die Lizenz für ein Campusnetz erhalten: der Chemiekonzern BASF sowie Mugler(öffnet im neuen Fenster) , eine mittelständische Telekommunikationsfirma aus Sachsen.

Die Bundesregierung vergibt seit dem 21. November 2019 gesonderte Mobilfunkfrequenzen, damit Unternehmen unabhängig von öffentlichen Netzen eine eigene 5G-Infrastruktur aufbauen können. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe sollen davon profitieren. Wie Focus weiter schreibt, bewegen sich die Frequenzgebühren je nach Laufzeit und Fläche zwischen 1.600 Euro beispielsweise für einen Bauernhof und 50.000 Euro für eine Fabrik.

Die Vergabebedingungen für lokale 5G-Frequenzen im Bereich 3,7 bis 3,8 GHz sind im November in Kraft getreten, sie waren nicht Gegenstand der Mitte Juni zu Ende gegangenen 5G-Auktion.

Vorteile sind laut den Angaben von Industrieverbänden eine bessere Abdeckung des gesamten Firmengeländes, volle Kontrolle über die firmeneigenen Daten, weniger Störungen als in öffentlichen Mobilfunknetzen sowie bessere Leistungsparameter für Latenz, Datenrate und Teilnehmeranzahl.

Die Gebühren für die Frequenzvergabe orientieren sich an der gewünschten Bandbreite, der Größe des Zuteilungsgebiets, der Zuteilungsdauer und dem Verwendungszweck. Darüber hinaus bietet die Bundesnetzagentur Kurzzeitzuteilungen mit 10 MHz Bandbreite an. Damit können Baustellen, Veranstaltungen und saisonale landwirtschaftliche Aufgaben von bis zu einem Monat Dauer auch mehrfach pro Jahr bedient werden.


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