Cambrigde Analytica: Datenschützer stellt Verfahren zu Facebook-Skandal ein
Der Skandal um Cambridge Analytica hat für Facebook in Deutschland keine rechtlichen Folgen. Ohnehin hätte das mögliche Bußgeld der Hamburger Datenschützer nur sehr niedrig ausfallen können.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat sein Bußgeldverfahren gegen Facebook im Zusammenhang mit dem Datenskandal um Cambridge Analytica eingestellt. Ein Grund sei, dass die meisten Vorfälle, um die es ging, schon verjährt gewesen seien, sagte ein Sprecher am Freitag nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. Das Verfahren sei bereits im August eingestellt worden.
Caspar hatte im April 2018 ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. In dem Ordnungswidrigkeitsverfahren ging es um die unzulässige Weitergabe von Daten Millionen Facebook-Nutzern weltweit an die Analyse-Firma Cambridge Analytica, die unter anderem für das Wahlkampfteam des US-Präsidenten Donald Trump gearbeitet hatte. In Deutschland waren die Daten von 65 Nutzern und potenziell von mehr als 300.000 Freunden dieser Nutzer betroffen.
Die meisten Fälle schon verjährt
Caspar hatte Aufklärung über den automatisierten Abruf von Nutzerdaten über Apps verlangt. Da die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) damals noch nicht gültig war, hätte Caspar nur ein Bußgeld in Höhe von maximal 300.000 Euro verhängen können. Nun könnten es bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes sein, was bei Facebook 1,68 Milliarden US-Dollar entsprechen würde.
Ein Grund zur Einstellung sei gewesen, dass die überwiegende Zahl der Fälle zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung mehr als drei Jahre zurückgelegen habe und damit bereits verjährt gewesen sei, sagte der Sprecher. "Da die App-Entwickler nur bis Ende Mai 2015 Zugang zu den Daten hatten, betraf die bei zügigem Erlass eines Bußgeldbescheids zu sanktionierende Tat nur den noch nicht verjährten Zeitraum vom 20. Mai 2015 bis zum 30. Mai 2015." Für die Verjährung spielte demnach keine Rolle, dass Cambrigde Analytica die Daten erst später für seine Zwecke genutzt hatte.
Zudem sei die Zuständigkeit des Hamburger Datenschutzbeauftragten für ein gegen die Facebook Ireland Ltd gerichtetes Verfahren nach einem zwischenzeitlich vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gesprochenen Urteil unklar, hieß es weiter. Im sogenannten Fanpage-Urteil hatte der EuGH entschieden, dass deutsche Datenschützer mögliche Datenschutzverstöße zumindest gegenüber der deutschen Tochterfirma von Facebook (Facebook Germany) durchsetzen konnten.
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Ja, also die fb App stand im Play Store zur Aktualisierung, habe aber weil ich gerade los...
20 tsd sind es nur in Bayern. Deutschlandweit und wenn man Zulieferer mit einberechnet...
Verjährung gut und schön. Ohne käme unsere Justiz, und wohl auch sonst alle anderen...
Facebook kann ja nix dafür wenn die User sich absichtlich eine App installieren, welche...