Call-ID-Spoofing: Bundesnetzagentur kann Querdenker nicht rückverfolgen

Der Bundesnetzagentur ist es nicht gelungen, die Täter von verbotenen Werbeanrufen für eine Demonstration der Querdenker in Stuttgart zu ermitteln. Das berichtet die Nachrichtenseite T-Online(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf die Behörde. Tausende Roboteranrufe mit einer Bandansage hatten am 3. April 2021 Stuttgarter Bürger belästigt.
Rund 270 Beschwerden gingen deswegen bei der Bundesnetzagentur ein, die in solchen Fällen Bußgelder eigentlich "bis zu 300.000 Euro" festgesetzt kann.
Doch die Anrufe kamen nicht von der angezeigten Berliner Nummer 030-77331133 oder von der 0351 aus Dresden, sagte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur T-Online. "Das Verfahren wurde ohne Maßnahme eingestellt. Nach den Erkenntnissen der Bundesnetzagentur waren die Rufnummern manipuliert, also gefälscht" , erklärt sie zu dem Call-ID-Spoofing.
Der Bundesnetzagentur gelang es nicht, die Rufnummern des tatsächlich genutzten Anschlusses zu ermitteln, wozu ein Zugriff auf die Verkehrsdaten von den Netzbetreibern nötig wäre. Nach der Änderung am Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, das am 1. Dezember 2021 in Kraft tritt, müssen Telekommunikationsbetreiber Verbindungsdaten für Verfahren der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmanipulation herausgeben, berichtet T-Online.
Verbreitung von Verschwörungsmythen auch über Radiofrequenzen
Unbekannte hatten im April 2021 im Münsterland eine Radiofrequenz des WDR für Botschaften zur Coronapandemie aus der Querdenker-Szene gekapert. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wandte sich die Polizei aus dem Ort Ahaus an die Behörde und berichtete von dem Vorfall.
Bei einer Frau sei während einer Autofahrt plötzlich das Programm des WDR-Senders 1Live überlagert worden. Für etwa 45 Sekunden sei stattdessen eine "blecherne Stimme" erklungen, "die Corona-Thesen aus der Querdenker-Szene" verbreitet habe. Auch der WDR bestätigte die Störungen.



