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Call-a-Bike: Bahn-Leihfahrräder bekommen Parkverbotszonen

Leihfahrräder von Call-a-Bike dürfen nicht mehr an normalen Fahrradständern befestigt werden. Die Bahn richtet Parkverbotszonen ein.
/ Andreas Donath
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Ausgeweidetes Leihfahrrad (Bild: Frank Wunderlich-Pfeiffer)
Ausgeweidetes Leihfahrrad Bild: Frank Wunderlich-Pfeiffer

Die Deutsche Bahn, größter Leihfahrradanbieter in Deutschland, beschränkt ihre Abstellorte(öffnet im neuen Fenster) . Die stationslosen Leihfahrräder dürfen laut Nutzungsbedingungen ab September 2018 nicht mehr an herkömmliche Fahrradständer angeschlossen werden. Die Bahn baute ihr Call-a-Bike-Angebot mittlerweile auf 60 Städte aus und bietet insgesamt etwa 15.000 Räder an.

Damit reagiert die Bahn auf Kritik der Städte . Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, Martin Hikel (SPD), hatte Ende Juli 2018 gefordert, das Aufstellen von Leihfahrrädern in Berlin müsse genehmigungspflichtig werden und die Unternehmen eine " flottenabhängige Gebühr " entrichten. " Damit werden Phantomanbieter wie Obike oder Ofo abgeschreckt, sich hier unseriös niederzulassen ", erklärte Hikel der Zeitung Neues Deutschland.

Mit der freiwilligen Regelung will die Bahn möglicherweise verhindern, dass es zu gesetzlichen Regulierungsmaßnahmen käme. Allerdings gibt es noch zahlreiche andere Anbieter von Leihfahrrädern in Deutschland.


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