BYD, Tesla, MG, BMW: EU führt vorläufige Strafzölle auf E-Autos aus China ein

Die EU verhängt vorläufige Strafzölle gegen aus China importierte Elektroautos. Auf der Grundlage einer neunmonatigen Untersuchung sei die EU-Kommission zum Ergebnis gekommen, dass die Wertschöpfungskette bei Elektroautos in China von einer unlauteren Subventionierung profitiere, teilte die Brüsseler Behörde am 4. Juli 2024 mit(öffnet im neuen Fenster) . Daher müssen beim Import von E-Autos aus China ab sofort Strafzölle zwischen 17,4 und 37,6 Prozent gezahlt werden.
Die Kommission ist demnach zu dem Schluss gekommen, dass der hiesigen Autoindustrie durch die Importe aus China "eine bedeutende Schädigung droht, die eindeutig vorhersehbar ist und unmittelbar bevorsteht" . Die Verordnung verweist darauf, dass es sich "um eine faktenbasierte Untersuchung" gehandelt habe, "die in vollem Einklang mit den geltenden WTO- und EU-Vorschriften steht" .
Zollsätze leicht nach unten korrigiert
Die Details der Untersuchung und der Maßnahmen veröffentlichte die EU-Kommission eine 208-seitige Durchführungsverordnung(öffnet im neuen Fenster) . Darin werden die Mitte Juni genannten Zollsätze für die jeweiligen Hersteller leicht korrigiert.
So soll auf Autos des Herstellers BYD ein Zoll von 17,4 Prozent erhoben werden, auf Autos von Geely 19,9 Prozent und auf die von SAIC 37,6 Prozent. Für weitere Hersteller, die bei der Untersuchung der Kommission kooperierten, ist ein gewichteter Durchschnitt von 20,8 Prozent vorgesehen, darunter auch BMW und Tesla. Autos von Unternehmen, die nicht kooperieren, sollen mit einem Zoll in Höhe von 37,6 Prozent belegt werden. Tesla stellte bereits den Antrag, einen individuell festgelegten Zollsatz zu erhalten.
Bankbürgschaften reichen zunächst aus
Der Strafzoll wird künftig von den Zollbehörden bei Ankunft der Autotransporter in einem Hafen der EU erhoben. Dabei reicht es zunächst aus, wenn die Importeure eine Bankbürgschaft hinterlegen. Aber auch eine Barkaution soll möglich sein. Denn noch ist nicht entschieden, ob die Strafzölle endgültig erhoben werden.
Das Verfahren sieht vor, dass innerhalb von vier Monaten, also bis Anfang November 2024, endgültige Maßnahmen eingeführt werden müssen. Zunächst müssen die EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 14 Tagen über die vorläufigen Maßnahmen abstimmen. Um die endgültigen Maßnahmen zu stoppen, bedarf es einer qualifizierten Mehrheit der EU-Staaten, was schwierig zu erreichen ist.
Interessierte Parteien können zudem innerhalb von fünf Tagen nach Inkrafttreten der vorläufigen Maßnahmen Anhörungen bei der EU-Kommission beantragen und innerhalb von 15 Tagen Stellung nehmen.
Auch mit China will die EU weiter verhandeln.
Noch keine Preiserhöhungen zu erwarten
"Die Konsultationen mit der chinesischen Regierung wurden in den vergangenen Wochen nach einem Meinungsaustausch zwischen Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao intensiviert" , teilte die Kommission mit. Die Kontakte auf fachlicher Ebene würden fortgesetzt, "um zu einer WTO-kompatiblen Lösung zu gelangen, die den von der EU geäußerten Bedenken angemessen Rechnung trägt" .
Es ist davon auszugehen, dass sich die vorläufigen Maßnahmen zunächst noch nicht auf die Endpreise der Elektroautos auswirken. Zum einen soll große Kapazitäten an nicht-verkauften Elektroautos in der EU geben, zum anderen könnten die Kunden die Aufschläge zurückverlangen, wenn es in vier Monaten keine endgültigen Strafzölle geben sollte. Die Kommission verweist in der Verordnung ebenfalls auf die hohen Lagerbestände chinesischer E-Autos in Europa.
Zudem wirken sich die Strafzölle sehr unterschiedlich auf Hersteller und deren Modelle aus . Während der US-Hersteller Tesla ankündigte, dass sich der Preis für das in China produzierte Model 3 voraussichtlich erhöhen werde, verwiesen Hersteller wie Volvo und Polestar auf Anfrage von Golem.de auf neue Produktionsstätten für E-Autos in Europa, den USA und Korea. Deutsche Hersteller wie BMW verkaufen hierzulande noch mehr Elektroautos aus chinesischer Produktion als Anbieter wie BYD oder Nio.
Hersteller können Nachprüfung verlangen
Der maximale Zollsatz von 37,6 Prozent betrifft auch in China produzierte Modelle des VW-Konzerns, konkret den Cupra Tavascan . Da das Auto noch nicht nach Europa geliefert wird, zählt das Joint Venture SAIC Volkswagen Automotive zu den nicht-kooperierenden Unternehmen. Allerdings kann jedes Unternehmen verlangen, von der Kommission neu geprüft zu werden. Ein solches Verfahren kann maximal neun Monate dauern.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) wiederholte angesichts der nun festgelegten Maßnahmen seine Kritik an den Strafzöllen. "Ausgleichszölle für aus China importierte E-Pkw sind nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie zu stärken" , sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Sowohl China als auch die EU-Kommission müssten "alles daransetzen, im offen-konstruktiven Dialog eine Lösung zu finden" . Ein möglicher globaler Handelskonflikt müsse abgewendet werden.



