Buy now pay later: EU will Onlineshopping auf Kredit regulieren

In der EU haben Diskussionen zwischen der Kommission, dem Parlament und dem Rat begonnen, um den Onlinekauf auf Raten künftig besser zu regulieren. Wie das Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster) berichtet, soll in Zukunft auch bei Einkäufen auf Kredit unter 200 Euro eine Bonitätsprüfung stattfinden. Aktuell ist das nicht so.
Grundsätzlich sollen mehr Kreditformen von der auszuarbeitenden Richtlinie erfasst werden. Die Kleinstkredite, die unter dem Begriff Buy now, pay later (BNPL) bekannt sind, ermöglichen es Kunden, bei Käufen unter 200 Euro relativ einfach eine Kreditzahlung zu vereinbaren. Diese ist allerdings nicht zwingend als Kredit erkennbar, da die üblichen Überprüfungen fehlen.
Verbraucherschützer haben daher die Sorge, dass manche Kunden zu viele der BNPL-Kredite abschließen und den Überblick verlieren. Auch besteht die Gefahr, dass Kunden schneller Dinge kaufen, die sie sich eigentlich nicht leisten können. Teilweise sollen die Kleinstkredite auch schon für alltägliche Einkäufe genutzt werden.
Bonitätsprüfung auch bei Krediten unter 200 Euro
Der neuen Richtlinie folgend sollen auch BNPL-Kredite unter 200 Euro eine Bonitätsprüfung erfordern. Wer die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann den Service entsprechend nicht nutzen. Die Kleinstkredite würden behandelt wie Kredite in wesentlich größerem finanziellem Umfang.
Die Vergabe von BNPL-Krediten wuchs in jüngster Vergangenheit. Unter anderem Paypal und Klarna bieten eine derartige Option an. Auf Bestreben der konservativen Parteien im EU-Parlament wurden die bisherigen Pläne bereits etwas gelockert: Die neue Regelung soll für zahlreiche Ausnahmen nicht gelten, etwa beim Kauf von internetfähigen Geräten.
So sollen Käufer davor geschützt werden, dass ihnen "noch mehr Informationen aufgedrängt" werden, wie der binnenmarkt- und verbraucherpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab, sagte. Auch zinsfreie Darlehen und Kredite ohne Säumniszahlungen sollen nicht unter die neue Richtlinie fallen.
Grundsätzlich können die EU-Staaten eigene Ausnahmen beschließen, da es sich bei dem Vorschlag nicht um ein Gesetz, sondern um eine Richtlinie handelt. Diese wird in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt.



