Bußgeld: Polizist fragt Daten über Frau für private Zwecke ab
In Baden-Württemberg wurde der erste Beamte nach der neuen DSGVO mit einem Bußgeld belegt, nachdem er seine Dienstzugänge missbraucht hat, um an die Daten einer flüchtigen Bekanntschaft zu gelangen. Der Datenschutzbeauftragte hält das Bußgeld für niedrig, aber angemessen.

Weil er mehr über eine Frau in Erfahrung bringen wollte, missbrauchte ein Polizist seine beruflichen Zugänge - dafür muss er ein Bußgeld in Höhe von 1.400 Euro zahlen. Nachdem der Beamte die Frau zufällig kennengelernt hatte, fragte er nach Angaben des Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg Stefan Brink zunächst die Halterdaten ihres Autos ab und nutzte dazu das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) des Kraftfahrtbundesamtes. Die so gewonnenen Personalien nutzte der Polizist, um über eine sogenannte SARS-Anfrage bei der Bundesnetzagentur an die Festnetz- und Mobilfunknummern der Frau zu kommen. Schließlich rief der Polizist sie an, ohne dass es dazu einen dienstlichen Grund gegeben oder die Frau eingewilligt hätte, teilte Brink mit.
Es war das erste Mal, dass der Landesdatenschutzbeauftragte seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung Ende Mai 2018 ein Bußgeld gegen den Mitarbeiter einer öffentlichen Stelle verhängte. Es liefen noch rund zehn Verfahren in ähnlich gelagerten Fällen, sagte Brink. "Auch Mitarbeiter öffentlicher Stellen haben die geltenden Datenschutzregeln zu beachten", betonte er. Zwar ist es dem Landesdatenschützer nach eigenen Angaben nicht möglich, Bußgelder gegen öffentliche Stellen zu verhängen. Etwas anderes sei dies aber, wenn Mitarbeiter dienstlich erlangte Daten zu privaten Zwecken nutzten. Dann seien in gravierenden Einzelfällen Bußgelder möglich.
Im vorliegenden Fall ist das Bußgeld von 1.400 Euro nach Brinks Angaben noch relativ niedrig. Es gehe nicht um ein Massenphänomen, sagte er. Aber es komme immer wieder vor, dass Mitarbeiter von staatlichen Stellen aus privater Neugierde heraus Daten abfragten, obwohl dies verboten sei und die Abfragen protokolliert würden. "Die Verlockung ist manchmal groß." Werden Polizisten dabei ertappt, müssen sie nach Brinks Angaben auch mit Disziplinarverfahren rechnen.
Kein Einzelfall
Erst im März kritisierte die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk den laxen Umgang mit dem Datenschutz bei der Berliner Polizei. Oft griffen die Polizisten privat auf die Datenbank der Polizei zu, "um Informationen über Nachbarn zu bekommen oder den Schwager zu ärgern". Ihre Behörde müsse sich "sehr häufig" mit dem Missbrauch von Datenbanken durch Berliner Polizisten beschäftigen. Im vergangenen Jahr hatten Polizisten dienstlich erhobene Handynummern genutzt, um sich Minderjährigen sexuell aufzudrängen.
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Ein Kopieren (und das ist Abschreiben auch) ist kein Diebstahl, sondern quasi das...
Stalking ist also OK, sofern man das Opfer nur persönlich belästigt? Der Artikel besagt...
https://media.ccc.de/v/35c3-9972...
Das ist halt ein Forenpolemiker