Bußgeld: Polizist fragt Daten über Frau für private Zwecke ab

In Baden-Württemberg wurde der erste Beamte nach der neuen DSGVO mit einem Bußgeld belegt, nachdem er seine Dienstzugänge missbraucht hat, um an die Daten einer flüchtigen Bekanntschaft zu gelangen. Der Datenschutzbeauftragte hält das Bußgeld für niedrig, aber angemessen.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Das Datenschutzrecht gilt auch für Polizisten.
Das Datenschutzrecht gilt auch für Polizisten. (Bild: cocoparisienne)

Weil er mehr über eine Frau in Erfahrung bringen wollte, missbrauchte ein Polizist seine beruflichen Zugänge - dafür muss er ein Bußgeld in Höhe von 1.400 Euro zahlen. Nachdem der Beamte die Frau zufällig kennengelernt hatte, fragte er nach Angaben des Landesdatenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg Stefan Brink zunächst die Halterdaten ihres Autos ab und nutzte dazu das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) des Kraftfahrtbundesamtes. Die so gewonnenen Personalien nutzte der Polizist, um über eine sogenannte SARS-Anfrage bei der Bundesnetzagentur an die Festnetz- und Mobilfunknummern der Frau zu kommen. Schließlich rief der Polizist sie an, ohne dass es dazu einen dienstlichen Grund gegeben oder die Frau eingewilligt hätte, teilte Brink mit.

Es war das erste Mal, dass der Landesdatenschutzbeauftragte seit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung Ende Mai 2018 ein Bußgeld gegen den Mitarbeiter einer öffentlichen Stelle verhängte. Es liefen noch rund zehn Verfahren in ähnlich gelagerten Fällen, sagte Brink. "Auch Mitarbeiter öffentlicher Stellen haben die geltenden Datenschutzregeln zu beachten", betonte er. Zwar ist es dem Landesdatenschützer nach eigenen Angaben nicht möglich, Bußgelder gegen öffentliche Stellen zu verhängen. Etwas anderes sei dies aber, wenn Mitarbeiter dienstlich erlangte Daten zu privaten Zwecken nutzten. Dann seien in gravierenden Einzelfällen Bußgelder möglich.

Im vorliegenden Fall ist das Bußgeld von 1.400 Euro nach Brinks Angaben noch relativ niedrig. Es gehe nicht um ein Massenphänomen, sagte er. Aber es komme immer wieder vor, dass Mitarbeiter von staatlichen Stellen aus privater Neugierde heraus Daten abfragten, obwohl dies verboten sei und die Abfragen protokolliert würden. "Die Verlockung ist manchmal groß." Werden Polizisten dabei ertappt, müssen sie nach Brinks Angaben auch mit Disziplinarverfahren rechnen.

Kein Einzelfall

Erst im März kritisierte die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk den laxen Umgang mit dem Datenschutz bei der Berliner Polizei. Oft griffen die Polizisten privat auf die Datenbank der Polizei zu, "um Informationen über Nachbarn zu bekommen oder den Schwager zu ärgern". Ihre Behörde müsse sich "sehr häufig" mit dem Missbrauch von Datenbanken durch Berliner Polizisten beschäftigen. Im vergangenen Jahr hatten Polizisten dienstlich erhobene Handynummern genutzt, um sich Minderjährigen sexuell aufzudrängen.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


megaheld 21. Jun 2019

Ein Kopieren (und das ist Abschreiben auch) ist kein Diebstahl, sondern quasi das...

.02 Cents 20. Jun 2019

Stalking ist also OK, sofern man das Opfer nur persönlich belästigt? Der Artikel besagt...

schnedan 20. Jun 2019

https://media.ccc.de/v/35c3-9972...

supergurki 20. Jun 2019

Das ist halt ein Forenpolemiker



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Entlassungen bei Disney
Kein Prime-Abo für Disney+ und kein Metaverse mehr geplant

Intern wurden bei Disney gleich zwei Projekte eingestellt. Das führt zu Entlassungen von etwa 50 Personen.

Entlassungen bei Disney: Kein Prime-Abo für Disney+ und kein Metaverse mehr geplant
Artikel
  1. Discounter: Netto reduziert Balkonkraftwerk auf 500 Euro
    Discounter
    Netto reduziert Balkonkraftwerk auf 500 Euro

    Der Lebensmitteldiscounter Netto bietet ein 600-Watt-Balkonkraftwerk mit zwei Modulen für mittlerweile 499 Euro an.

  2. Glasfasernetze: Warum Open Access viel zu selten gemacht wird
    Glasfasernetze
    Warum Open Access viel zu selten gemacht wird

    Die Telekom betont den Willen zu Kooperationen im Festnetz durch Open Access. Laut alternativen Betreibern ist das nicht ehrlich. Doch so einfach ist es nicht.
    Ein Bericht von Achim Sawall

  3. 470 bis 694 MHz: Umwidmung der DVB-T2-Frequenz für Militär brächte Funkchaos
    470 bis 694 MHz
    Umwidmung der DVB-T2-Frequenz für Militär brächte Funkchaos

    Wenn nur ein Teil der DVB-T2-Frequenzen an Blaulichtorganisationen und das Militär ginge, hätte das weitreichende Folgen auch für den Mobilfunk.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Große Amazon Rabatt-Aktion • MindStar: 6 Grafikkarten günstiger • Fernseher Samsung & Co. bis -43% • Monitore bis -50% • Bosch Prof. bis -59% • Windows Week • Logitech bis -49% • Radeon 7900 XTX 24 GB günstig wie nie • Alexa-Sale bei Amazon • 3 Spiele kaufen, 2 zahlen [Werbung]
    •  /