Bundeswirtschaftsministerium: Solarförderung bekommt ein Auslaufmodell
Wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung(öffnet im neuen Fenster) berichtet, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen neuen Entwurf zum Auslaufen der Einspeisevergütung verfasst und bereits an die Bundesländer und diverse Verbände verschickt. Ab 1. Januar 2027 soll die Vergütung für eingespeisten Strom demnach nicht komplett entfallen, sondern in den folgenden drei Jahren nach und nach sinken.
Erst danach müsste der Strom selbst oder über einen speziellen Anbieter vermarktet werden. Bei kleinen Anlagen liegt die feste Vergütung(öffnet im neuen Fenster), die bereits jährlich angepasst wird, bei 7,78 Cent je Kilowattstunde bei teilweiser Einspeisung. Wer den gesamten Strom abgibt und nichts selbst verbraucht, erhält 12,34 Cent. Das gilt für kleine Anlagen bis 10 Kilowatt (kW).
Im neuen Modell soll die Vergütung 1 Cent unter den bisherigen Werten liegen und lediglich für drei Jahre gezahlt werden. Zudem wird die maximale Leistung auf 50 kW begrenzt, ab 2028 auf 25 kW, aber 2029 auf 7 kW. Ab 2030 soll es keine Übergangszahlen mehr geben.
Doppelte Belastung soll abgeschafft werden
Hintergrund ist, dass die feste Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunden gezahlt wird, selbst dann, wenn das Stromnetz überlastet ist und an anderer Stelle Anlagen heruntergefahren werden müssen. Deren Betreiber erhalten dann ebenfalls eine Kompensation, so dass eine doppelte Belastung entsteht, die alle Kunden über das Netzentgelt bezahlen.
Einwenden lässt sich dagegen, dass die Einspeisevergütung auch dazu beiträgt, die dezentrale Stromerzeugung zu fördern und Strom dort zu produzieren, wo er auch benötigt wird. Für neuere Anlagen, die häufig mit Batteriespeicher installiert werden, gilt dies umso mehr.
Zudem werden in den nächsten Jahren viele Anlagen aus der Förderung fallen, die noch ganz andere Vergütungen erhalten. 2007 wurden 49 Cent ausgezahlt, ab 2011 sank die Höhe der Förderung jährlich um annähernd 25 Prozent.
Der Golem-Blick
Im Gegensatz zu einem harten Schnitt bei der Einspeisevergütung, der ursprünglich diskutiert worden war, scheint das Auslaufmodell die Realität am Strommarkt deutlich besser anzuerkennen. Für die meisten privaten Betreiber hätte das Ende der Förderung für neue Anlagen ab 2027 wohl zunächst einen Wegfall jeglicher Vergütung der eingespeisten Energie bedeutet.
Gerade in den Mittagsstunden liegt der Strompreis teilweise im negativen Bereich, so dass auch ein Vermarkter keinen Strom abnehmen würde. Modelle wie das Energy Sharing, die eine Weiterverteilung des Solarstroms an Nachbarn und Freunde ermöglicht, gelten derzeit als praktisch kaum umsetzbar.
Man kann also nur hoffen, dass die Situation im Jahr 2030 etwas besser aussieht. Ein flexibleres Netz mit mehr Batteriespeichern, mit intelligenten Wallboxen und Wärmespeichern könnte den Solarstrom aus den Mittagsstunden besser verwerten. Spezialisierte Anbieter für diesen Stromhandel gibt es dann vielleicht, inklusive einer einfach zu bedienenden Plattform, auf der sich der eigene Strom zu einem halbwegs realistischen Preis handeln lässt.
Dass dies nicht nur ein Wunschtraum ist, zeigt das Beispiel Kalifornien, wo das Aufkommen von Stromspeichern die Differenz zwischen höchstem und niedrigstem Strompreis deutlich gesenkt hat.
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