Bundeswehr: Schwere Drohne fliegt erstmals im regulären Flugverkehr
Mit einem neuen EU-Zertifikat dürfen Drohnen über 25 Kilogramm außerhalb der Sichtweite im zivilen und militärischen Luftraum fliegen. Es gibt aber auch Abstürze.

Das Beschaffungsamt der Bundeswehr hat erstmals eine Drohne in einem militärischen Luftraum außerhalb der Sichtweite erprobt, während dort auch der reguläre Flugverkehr stattfand. Geflogen wurde der Starrflügler UAV One 150 von der Firma Primoco aus der Tschechischen Republik.
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- Keine Informationen zu Absturz
Das Luftfahrzeug war dazu neben der Funkverbindung mit Transpondern ausgestattet. Dies ermöglichte die Einbindung in das Flugverkehrsmanagement der bemannten Luftfahrt. Die benötigten Sensoren stammten von dem deutschen Abhörspezialisten Plath.
Plath und Primoco bezeichneten die Drohnenflüge als einen "Meilenstein in einem deutschen Militärluftraum". Tatsächlich könnten die Tests für einen Durchbruch sorgen. Denn bislang schreibt das Luftfahrtgesetz vor, dass schwere Drohnen grundsätzlich nur in gesperrten Lufträumen fliegen dürfen. Dies schmälert die Einsatzmöglichkeiten im militärischen und zivilen Bereich enorm.
Einsätze über 2.000 Kilometer
Mit den Flugdemonstrationen hat das Bundeswehr-Beschaffungsamt die Wehrtechnische Dienststelle im bayerischen Manching beauftragt. Die mehrtägigen Tests mit insgesamt drei Starts fanden deshalb Ende April auf dem vom Flughafen Ingolstadt-Manching statt. Die Piloten wurden von Primoco gestellt und verfügen über zivile und militärische Führerscheine.
Der erste Flug erfolgte noch auf Sicht (Visual Line of Sight, VLOS), bereits dabei wurde der Luftraum für alle anderen Flugzeugtypen freigegeben. Die beiden folgenden Flüge wurden außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line of Sight, BVLOS) durchgeführt.
Die UAV One 150 verfügt über ein Abfluggewicht von 150 Kilogramm. Ihre Nutzlast wird mit 30 Kilogramm angegeben, die Ausdauer mit bis zu 15 Stunden. Über Funk gesteuert kann sich die Drohne bis zu 200 Kilometer von der Bodenstation entfernen und dabei bis zu 2.000 Kilometer zurücklegen.
Seit 2020 LUC-Zertifikat
Drohnenhersteller arbeiten seit Langem an der Integration unbemannter Systeme in das Flugverkehrsmanagement. Bislang scheitert dies an der Verfügbarkeit vertrauenswürdiger Ausweichsysteme. Diese sind zwar auch von deutschen Herstellern wie etwa Hensoldt entwickelt, aber noch nicht von den Luftfahrtbehörden lizensiert worden.
Die Flüge der tschechischen Primoco-Drohne erfolgten mit einem sogenannten LUC-Zertifikat (Light UAS Operator Certificate). Dabei handelt es sich um ein Betreiberzeugnis, das im Rahmen der 2020 in Kraft getretenen EU-Drohnen-Verordnung eingeführt wurde. Es kann für Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 25 Kilogramm beantragt werden. Weil sie außerhalb der Sichtweite fliegen und Abstürze schwere Verletzungen oder Schäden erzeugen können, gelten sie als Hochrisiko-Anwendungen.
Ein LUC-Zertifikat muss nur einmal beantragt werden. Damit entfällt die Pflicht, für jeden einzelnen Drohnenflug eine Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu erbitten. Stattdessen wird das Risiko der gewünschten Anwendung, die dazu definiert werden muss, einmal bewertet und ist dann dauerhaft gültig.
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Keine Informationen zu Absturz |
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Ja ja, die Verunglimpfung des "deutschen Michels" darf natürlich nicht fehlen. Warum...
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