Bundesverwaltungsgericht: Telekom hält ihre 5G-Frequenzen erst einmal für sicher

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur 5G-Frequenzvergabe aus dem Jahr 2019 hält die Deutsche Telekom ihre Frequenzrechte nicht für unmittelbar gefährdet. "Unsere Frequenznutzungsrechte sind durch das Urteil zunächst nicht betroffen. Ob das Ergebnis der Auktion bestehen bleibt oder die Auktion wiederholt werden muss, ist offen" , sagte Telekom-Sprecherin Sandra Rohrbach Golem.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln aus dem August 2024 zurück. Die Bundesnetzagentur werde das 5G-Frequenzverfahren zügig neu aufrollen, erklärte die Behörde. Ursache war die massive und rechtswidrige Einflussnahme des damaligen Bundesverkehrsministeriums unter der Leitung von Andreas Scheuer (CSU) auf die Bundesnetzagentur, um eine Diensteanbieterverpflichtung zu verhindern. Dies hätte die großen Betreiber gezwungen, ihre Netze zu regulierten Preisen für andere Anbieter wie Freenet und Ewe Tel zu öffnen.
Diensteanbieterverpflichtung steht nicht im Urteil
Rohrbach betonte: "Aus dem Urteil folgt ebenfalls nicht, dass die Bundesnetzagentur eine Diensteanbieterverpflichtung auferlegen muss." Die Entscheidung über das weitere Vorgehen müsse die Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung der Urteilsgründe treffen. Jeder Entscheidung werde eine Anhörung der Marktteilnehmer vorangehen, sagte sie. "Wir erwarten daher nicht, dass es hier kurzfristig zu Änderungen im deutschen Mobilfunkmarkt kommen wird."
Rickmann von Platen, Geschäftsführer von Freenet DLS sagte Golem: "Die Verzögerungstaktik der Bundesnetzagentur ist gescheitert. Schon nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln war klar, dass die Nichtzulassungsbeschwerde aussichtslos sein würde." Jetzt komme es auf Taten an: Bei der Neuvergabe müssten wettbewerbsschützende Maßnahmen ergriffen werden. Allein, um negative Auswirkungen möglicher Konsolidierungsentwicklungen in der deutschen Mobilfunkbranche auszuschließen, betonte er.
Telefónica, Vodafone und 1&1 kommentierten das Urteil auf Anfrage von Golem nicht.



