Bundesverwaltungsgericht: Städte dürfen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen
Erfolg für Umweltschützer: Deutsche Städte dürfen einem Urteil zufolge "ausnahmsweise" Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen. Die Bundesregierung plant schon für dieses Jahr eine einheitliche Regelung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge frei gemacht. Das Leipziger Gericht wies in einer mit Spannung erwarteten Entscheidung die Position der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zurück, die entsprechende Urteile von Verwaltungsgerichten in Stuttgart und Düsseldorf angefochten hatten. Demnach dürfen Städte mit zu hoher Luftverschmutzung "ausnahmsweise" Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen. Allerdings seien dabei "gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten", teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Deutsche Umwelthilfe, die das Urteil mit ihren Klagen erstritten hatte, begrüßte die Entscheidung: "Ein wichtiger Tag für saubere Luft in Deutschland", hieß es.
Zwar wiesen die Bundesrichter die Annahmen der Verwaltungsgerichte zurück, dass das Bundesrecht "zonen- wie streckenbezogene Verkehrsverbote speziell für Diesel-Kraftfahrzeuge" zulasse. Jedoch müsse nationales Recht zurückstehen, wenn das für die volle Wirksamkeit von EU-Vorgaben erforderlich sei. In diesem Fall sei die europarechtliche Verpflichtung maßgeblich, wonach die Stickoxid-Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten seien.
Phasenweise Einführung gefordert
Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, sei beispielsweise in Stuttgart die "phasenweise Einführung von Fahrverboten" zu prüfen, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge bis zur Abgasnorm 4 betreffe. Fahrzeuge mit Euronorm 5 dürften nicht vor dem 1. September 2019 mit Fahrverboten belegt werden. Darüber hinaus bedürfe es hinreichender Ausnahmen, beispielsweise für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen. In Düsseldorf müssten entsprechende Fahrverbote in Betracht gezogen werden, wenn sich bei einer Prüfung herausstellen sollte, dass sie die "einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung" überschrittener Stickoxikd-Grenzwerte darstellen.
Das Bundesverwaltungsgericht hält eine Umsetzung von Fahrverboten mit Hilfe von Schildern für möglich. "Der Vollzug solcher Verbote ist zwar gegenüber einer 'Plakettenregelung' deutlich erschwert. Dies führt allerdings nicht zur Rechtswidrigkeit der Regelung", hieß es in der Mitteilung.
Neue Regelung in diesem Jahr möglich
Ob es tatsächlich zu Fahrverboten kommt, ist aber unklar. Da die Bundesregierung solche Maßnahmen unbedingt vermeiden will, hatte sie vor kurzem sogar die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ins Spiel gebracht. Zudem bestätigte das Verkehrsministerium am Montag, dass es eine bundeseinheitliche Regelung für Verkehrsbeschränkungen geben solle.
Dabei zitierte ein Sprecher aus einem Brief der Regierung an die EU-Kommission, in dem es hieß: "Falls nötig, werden wir unsere Städte darin unterstützen, wirkungsvolle Verkehrsvorschriften auf bestimmten Straßen einzuführen, um die von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ausgehende Luftverschmutzung zu reduzieren. Hierzu gehören vor allen Dingen intelligente digitale Lösungen, mit denen zum Beispiel durch digitale Steuerungs- und Anzeigesysteme der Verkehr um hochbelastete Bereiche umgeleitet wird."
Um den Begriff Fahrverbote zu vermeiden, spricht die Regierung in diesem Zusammenhang von "gezielter Verkehrslenkung" und "gezielter Verkehrsregelung". Eine bundesweite Regelung könnte schon in diesem Jahr kommen, hieß es weiter. Die Straßenverkehrsordnung werde ohnehin novelliert, um "Parkbevorrechtigungen" für Car-Sharing zu ermöglichen.
Umwelthilfe mit Klagen erfolgreich
Hintergrund der Entscheidung sind zwei Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart. So hatten die Düsseldorfer Richter im September 2016 der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf stattgegeben. Demnach sollte das Land den Luftreinhalteplan für Düsseldorf so ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte enthalte. Dabei seien auch Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge zu prüfen.
Ähnlich lautete das Stuttgarter Urteil vom Juli 2017 gegen das Land Baden-Württemberg. Demnach muss das Land ein ganzjähriges Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge mit benzin- oder gasgetriebenen Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 in der Umweltzone Stuttgart in Betracht ziehen.
Im Wege einer sogenannten Sprungrevision, bei der die Oberverwaltungsgerichte ausgelassen wurden, sollte das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob die von den Verwaltungsgerichten vorgeschlagenen Fahrverbote zulässig sind. Das war von den beiden Bundesländern in Zweifel gezogen worden.
Nachtrag vom 27. Februar 2018, 13:44 Uhr
Wir haben im zweiten bis vierten Absatz Details aus dem Urteil ergänzt.
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"Diesel kann man nicht auf Autogas umrüsten" Stimmt nicht. S. meine Antwort: https...
Ich fahr zwar keinen Diesel, aber gehen wir der Einfachheit halber mal davon aus, dass...
Ich verstehe nicht "Prinzip". Ich auch
"Prinzip" verstehe ich nicht. Ist ja keine theoretische Möglichkeit, dass Diesel PKW...
Das nennt man "von sich selber auf andere schließen". Mit kleinen Kindern gehen wir...