Bundesverwaltungsgericht: Linksunten bleibt verboten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot der linken Medienplattform linksunten.indymedia.org aus formalen Gründen aufrecht erhalten. Es wies Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot ab. (Az.: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19). Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend für die Abweisung der Klage war die Tatsache, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, in der Urteilsbegründung.
Die Webseite linksunten.indymedia.org war im Sommer 2017 offline genommen worden . Grundlage dafür war eine Verbotsverfügung des damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Die Betreiber wurden demnach von den Behörden förmlich als Verein eingestuft, um mit Hilfe des Vereinsgesetzes gegen die Seite vorgehen zu können.
Als Begründung dafür nannte die Behörden damals, dass die Plattform zur Verbreitung von Beiträgen mit strafbaren und verfassungsfeindlichen Inhalten genutzt worden sei. So sei etwa öffentlich zur Begehung von Gewaltstraftaten aufgerufen worden. Wenige Tage vor der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht ist ein Archiv der Webseite(öffnet im neuen Fenster) online gestellt worden.
Umweg über das Vereinsverbot
Die Einordnung als Verein ist aber schon damals strittig gewesen. Die Nachrichtenagentur dpa schrieb gar von einem "Kniff" durch die Sicherheitsbehörden. Das Ministerium verteidigte die Entscheidung damals so: "Hinter jeder Internetseite steht ein Betreiber. Handelt es sich um ein Betreiberteam von mindestens 2 Personen, ist dies ein Verein."
Hintergründe zu dem Verbot und direkt damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen hatte die Anwältin von einem der Beschuldigten, Kristin Pietrzyk, auf dem 34. Chaos Communication Congress detailliert ausgeführt .
Die Organisation Reporter ohne Grenzen(öffnet im neuen Fenster) hatte das Verbot damals als "rechtsstaatlich fragwürdig" bezeichnet und darauf verweisen, dass es weniger harte Mittel gegeben hätte, gegen einzelne strafbare Inhalte auf der Seite vorzugehen.
Darauf berufen sich auch die Verteidiger der mutmaßlichen Betreiber, wie die Rechtsanwältin Angela Furmaniak im Interview mit Golem.de im vergangen Herbst sagte: "Wir vermuten, dass es sich das Bundesinnenministerium einfach machen wollte und die Betreiber von Linksunten deshalb kurzerhand zu einem Verein erklärt hat. Mit diesem Kniff konnte Linksunten einfacher verboten werden als ein Pressemedium. Das ist aus unserer Sicht aber ein unzulässiger Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit."
Verfassungsbeschwerde angekündigt
Wie der ebenfalls an dem Verfahren beteiligte Rechtsanwalt Sven Adam der Tageszeitung Neues Deutschland sagte(öffnet im neuen Fenster) , ist die Vorgehensweise gegen das Verbot jedoch schwierig. So könne "gegen ein Vereinsverbot nur der betroffene Verein klagen (...) Jetzt haben wir das Problem, dass die Kläger nicht als Verein, sondern als Einzelpersonen klagen, da nach unserer Auffassung dieser Verein nicht existiert" .
Wie die Richter nun aber festgestellt haben, ist eine Klage gegen das Verbot zwar zulässig, aber eben nur durch Vertreter des verbotenen Vereins selbst. Das ist in der konkreten Klage jedoch nicht der Fall gewesen, die Klage ist nach Meinung der Richter deshalb unbegründet und abgewiesen worden.
Die Anwälte der Kläger kündigten an, mit dem Fall wahrscheinlich vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sie sehen Grundrechte beschnitten. Der Zweck des Vereinsverbots sei "ausschließlich auf eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit gerichtet gewesen" , sagte Rechtsanwalt Sven Adam der Nachrichtenagentur dpa.


