Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Was sie stört, sind gute antifaschistische Enthüllungen

Man gibt sich zum Schein freiheitlich und demokratisch, wie bei der neuen extremen Rechten üblich, und fordert "regierungsferne Berichterstattung" , solange man noch nicht an der Macht ist. Ist die AfD erst an der Macht, dürfte sie schrittweise jede Opposition unterdrücken. Der Faschist und Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke will im Falle eines Wahlsiegs in dem Bundesland den MDR-Staatsvertrag kündigen und den Rundfunkbeitrag abschaffen.

Was Höcke und Co. stört, sind in Wahrheit die vielen wertvollen antifaschistischen Beiträge und Enthüllungen bei ARD/ZDF und Deutschlandfunk von engagierten Journalisten. Das alles hindert die Co-Vorsitzende der Bundestagsfraktion der AfD, Alice Weidel, aber nicht daran, in Talkshows dieser Sender ihre rassistische Hetze zu verbreiten und den 8. Mai 1945 nicht als Tag der Befreiung vom Faschismus, sondern als "Niederlage des eigenen Landes" zu bezeichnen. Doch wofür steht man, wenn man die Niederlage des Hitlerfaschismus beweint?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann schon allein wegen dieser skandalösen Auftritte von AfD-Vertretern nicht pauschal verteidigt werden. Wenn rechtsextreme Kräfte aber antifaschistische Enthüllungen verhindern wollen, und dies mit "mangelnder Staatsferne" kaschieren, ist die Sache klar.

Sitzungssaal war restlos gefüllt

Die Verhandlung in Leipzig stieß auf großes öffentliches Interesse: Der große Sitzungssaal war laut dpa mit rund 250 Zuschauern restlos gefüllt, viele Interessierte mussten draußen bleiben. Vor der Verhandlung hatte es am Rande des Bundesverwaltungsgerichts eine Kundgebung gegen den Rundfunkbeitrag gegeben.

Inhaltlich ging es vor dem höchsten deutschen Verwaltungsrichtern um eine mögliche Verletzung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und um dessen Kontrolle. Die Maßstäbe für eine mögliche Verletzung müssten sehr hoch sein und die Beweislast liege bei der Klägerin, betonte der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft. Es reiche nicht, einzelne Beiträge oder Sendungen zu benennen, sondern die Verletzungen müssten im Gesamtprogramm nachgewiesen werden.

"In einem intensiven Rechtsgespräch wurden heute die Rechtsfragen umfassend erörtert. Was das Gericht heute bereits deutlich gemacht hat: Den Rundfunkbeitrag kann man nicht zurückbehalten, wenn einem einzelne Inhalte persönlich nicht gefallen. Alles Weitere wird das Urteil ergeben, das wir jetzt abwarten" , sagte BR-Sprecher Christian Dück Golem auf Anfrage.

Die Klägerin kritisierte zudem den Umgang mit Programmbeschwerden, die ohnehin von den Kontrollgremien zurückgewiesen würden, behauptete ihr Prozessbevollmächtigter. Dem widersprach der beklagte Bayerische Rundfunk (BR). Doch der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss ein antifaschistischer sein.


Relevante Themen