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Bundesverwaltungsgericht: Firmen müssen Rundfunkbeitrag zahlen

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind Firmen wie der Autoverleiher Sixt und der Discounter Netto verpflichtet, den umstrittenen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Doch die Klage geht weiter.
/ Achim Sawall
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Pinar Atalay bei den Tagesthemen (Bild: NDR)
Pinar Atalay bei den Tagesthemen Bild: NDR

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für Unternehmen als verfassungsgemäß bezeichnet. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht wies am 7. Dezember 2016(öffnet im neuen Fenster) die Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto ab. Die verfassungsrechtlich verankerte Rundfunkfreiheit umfasse eine Finanzierungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der Beitrag gelte die Rundfunkempfangsmöglichkeit ab.

Zu Recht sei der Gesetzgeber von einer nahezu lückenlosen Verbreitung klassischer und neuartiger Empfangsgeräte – zum Beispiel internetfähiger PCs, Smartphones und Tablets – in Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen ausgegangen. Wie in privaten Haushalten gebe es auch bei den Betrieben einen "kommunikativen Nutzen" durch den Rundfunkempfang.

Die Betriebsstättenabgabe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl. Netto muss für seine 4.018 Betriebsstätten und 18 Auslieferungslager mit 60.000 Beschäftigten monatlich 145.000 Euro Rundfunkbeitrag zahlen. Pro Autoradio eines Autoverleihers werden beispielsweise 5,99 Euro pro Monat berechnet. Mehr als drei Millionen Euro pro Jahr soll der Autovermieter Sixt für den Beitragsservice von ARD und ZDF zahlen. Das Unternehmen Sixt hatte zuvor bereits erklärt, dagegen den Rechtsweg auszuschöpfen und durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Fast zehn Prozent des Rundfunkbeitrags kommen aus dem gewerblichen Bereich.

Sixt: Die Auseinandersetzung geht weiter

Vorstandsvorsitzender Erich Sixt sagte(öffnet im neuen Fenster): "Es war uns schon immer klar, dass wir mit diesem Thema bis vor das Bundesverfassungsgericht werden gehen müssen."

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist eine Haushaltsgebühr, die jeder zahlen muss, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Die Höhe lag pro Haushalt bis März 2015 bei monatlich 17,98 Euro und gegenwärtig bei 17,50 Euro. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zog im Jahr 2014 einen Betrag von 8,3 Milliarden Euro ein. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein.

Viele Menschen versuchen, der Rundfunkgebühr zu entgehen. 4,5 Millionen Beitragskonten waren am Stichtag 31. Dezember 2014 im Mahnverfahren oder in Vollstreckung.


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