Bundesverwaltungsgericht: Finanzministerium darf Beirat nicht für geheim erklären
Transparenzorganisationen haben das Finanzministerium verklagt, weil es seinen wissenschaftlichen Beirat für geheim erklärt hat. Nun haben sie Recht bekommen.

Das Bundesfinanzministerium darf die Protokolle seines wissenschaftlichen Beirats nicht geheim halten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 5. Mai 2022, in Leipzig entschieden, teilte Frag den Staat in einer Presseerklärung mit. Die Organisation hatte gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Verwaltungsklage gegen die Geheimhaltung eingereicht. Der Kläger hatte Unterlagen zu den Sitzungen des Beirats nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angefragt, aber nicht bekommen. Das Finanzministerium verwies auf die Satzung des Beirats, die die Sitzungen und dazugehörigen Protokolle für geheim erklärt.
Der Beirat gilt laut eigener Website "als wissenschaftliches Gewissen der Politik". So beraten die Mitglieder die Regierung in Finanz- und Steuerfragen. Mit der Anfrage und späteren Klage wollte der Politikwissenschaftler Moritz Neujeffski laut Pressemitteilung der GFF hinterfragen können, "wie groß der Einfluss des wissenschaftlichen Beirats auf die Arbeit des Ministeriums ist." Ohne Einblick in die Protokolle blieben wichtige politische Entscheidungen nicht nachvollziehbar und eine demokratische Kontrolle unmöglich, sagt er zudem.
Änderung der Satzung nach IFG-Novelle
Die Klägerorganisationen argumentieren, dass die Intransparenz gewollt sei. So sagt David Werdermann, Rechtsanwalt und Verfahrenskoordinator der GFF: "Staatliche Stellen versuchen immer wieder mit fadenscheinigen Begründungen ihre Transparenzpflichten zu umgehen."
Nachdem das Ministerium die Informationen zuerst nicht herausgab, fragte Neujeffski die Korrespondenz zu der Satzungsänderung an. Diese erhielt er und die herausgegebenen E-Mails belegen, dass die neue Satzung eine Reaktion auf "die Änderung der Rechtslage durch das Inkrafttreten des IFG" ist: Beratungen des Beirats sollen von da an "nicht-öffentlich" und Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet sein, heißt es dort.
Zivilgesellschaft versus Regierung
Frag den Staat ist für seine Hartnäckigkeit gegen staatliche Intransparenz bekannt. Kürzlich haben sie den Klageautomat gestartet, mit dem Anfragende leichter Untätigkeitsklagen formulieren können sollen. Zudem haben sie höchstinstanzlich gegen die Bundesregierung vor dem Bundesgerichtshof gewonnen. Die Regierung hatte Frag den Staat wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrecht verklagt, weil sie das sogenannte Glyphosat-Gutachten veröffentlicht hatten.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte versucht durch strategische Prozessführung Grundsatzurteile zu erstreiten. Zuletzt gewann sie vor dem Bundesverfassungsgericht, weil das bayerische Verfassungsschutzgesetz von 2016 teilweise verfassungswidrig ist; dazu gehörte die Handy-Ortung und Online-Durchsuchung. Nun muss der Gesetzgeber nachbessern.
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..., die die Beschreibung verdient hätte, müsste eigentlich selbst über ein Organ...
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