Bundesverwaltungsgericht: EuGH soll über Facebook-Fanseiten entscheiden
Im Streit über den Datenschutz bei Facebook-Fanseiten gibt es vorerst kein höchstrichterliches Urteil in Deutschland. Zunächst sollen auf europäischer Ebene einige Grundsatzfragen geklärt werden.

Ein Streit über den Datenschutz bei Facebook-Fanseiten wird den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig legte den Luxemburger Richtern am Donnerstag nach mündlicher Verhandlung eine Reihe von "unionsrechtlichen Zweifelsfragen" zur Beantwortung vor. Ausgangspunkt ist ein Rechtsstreit zwischen dem schleswig-holsteinischen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) und der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, einem Bildungsunternehmen der Industrie- und Handelskammern (IHK). (Az.: BVerwG 1 C 28.14)
Das ULD hatte 2011 von dem Bildungsträger die Deaktivierung der Fanpage verlangt und 5.000 Euro Bußgeld angedroht. Das Unternehmen nutze die Angebote von Facebook, die technische Infrastruktur und das Kundenpotenzial, sagte ULD-Anwalt Udo Kauß. "Nun ist Facebook kein karitatives Unternehmen, das etwas umsonst gibt. Es wird gezahlt, nicht mit Geld, sondern es wird gezahlt mit den Daten der Nutzer. Das ist problematisch."
EuGH soll Zuständigkeit klären
Ein Fanpage-Betreiber ist nach Auffassung der Datenschützer mitverantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook - und damit auch für eventuelle datenschutzrechtliche Verstöße. In den beiden Vorinstanzen hatte sich das ULD mit dieser Auffassung allerdings nicht durchsetzen können. So hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Auffassung vertreten: "Ein Fanpage-Betreiber ist nicht dafür verantwortlich, was Facebook mit den personenbezogenen Daten der Nutzer macht."
Der EuGH soll nun unter anderem klären, inwieweit die deutschen Datenschützer überhaupt für die Überprüfung und Kontrolle von Facebook zuständig sind. Das Europageschäft des US-Konzerns verantwortet die Facebook Ireland Limited. Sie unterliege dem irischen Datenschutzrecht, betonten die Facebook-Anwälte. Die irische Datenschutzbehörde habe die Geschäftspraxis zweimal überprüft - und keinerlei ernsthafte Beanstandungen gehabt.
Fanpage-Seiten bleiben online
Schleswig-Holsteins oberste Datenschützerin Marit Hansen, die das Verfahren von ihrem Vorgänger Thilo Weichert übernommen hat, sagte in Leipzig, sie habe auf mehr Klarheit gehofft. Nun werde bis zur endgültigen Entscheidung wieder Zeit verstreichen. Der Vorlagebeschluss an den EuGH zeige aber, dass es Klärungsbedarf bei wichtigen Grundsatzfragen gebe.
Auch die IHK Schleswig-Holstein sei "nicht hundertprozentig zufrieden, weil es keine abschließende Entscheidung gibt", sagte Sprecher Can Özren. Es sei jedoch zunächst einmal erreicht worden, dass deutsche Unternehmen ihre Facebook-Fanseiten nicht abschalten müssten. "Alles Weitere wird der EuGH entscheiden."
Weichert hatte 2011 versucht, gegen Regierungsstellen und große Unternehmen vorzugehen, die Facebook-Fanpages betreiben oder den Like-Button auf ihren Webseiten haben. Gegen drei private Betreiber wurde eine Beseitigungsanordnung erlassen und ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht. Der frühere Landesdatenschützer kritisierte die Datenübermittlung in die USA, das "Abziehen von Daten dritter Personen, etwa über die Adressbücher".
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed