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Bundesverwaltungsgericht: DE-CIX will gegen BND-Bespitzelung klagen

Der DE-CIX -Betreiber war bereits einmal von der Bundesregierung daran gehindert worden, über die BND-Abhörpraktiken mit der zuständigen G-10-Kommission zu sprechen. Jetzt ziehen die Betreiber vor das Bundesverwaltungsgericht.
/ Achim Sawall , Friedhelm Greis
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Switch-Kabelanschlüsse (Bild: DE-CIX)
Switch-Kabelanschlüsse Bild: DE-CIX

Der DE-CIX-Betreiber will gegen das Abhören des Internetknotens durch den Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst (BND) beim Bundesverwaltungsgericht klagen. Das berichtet(öffnet im neuen Fenster) die Recherchegemeinschaft NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung. DE-CIX-Beirat Klaus Landefeld sagte laut dem Bericht: "Wir bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und halten sie für unzulässig."

Im Falle einer Niederlage werde der DE-CIX-Betreiber vor das Verfassungsgericht ziehen.

Vor einigen Monaten hat DE-CIX Gutachter beauftragt, die Rechtmäßigkeit der Massenüberwachung zu prüfen. Zu ihnen gehört der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. DE-CIX bemängelt, dass das für die Überwachung von deutscher Kommunikation einschlägige G-10-Gesetz veraltet und für das digitale Zeitalter nicht ausreichend präzise sei. Zudem will die Firma überprüfen lassen, ob die bisherige BND-Praxis, Ausländer ohne jede Einschränkung abzuhören, mit deutschen Gesetzen vereinbar ist. "Wir sind nicht davon ausgegangen, dass Transitverkehre als völlig vogelfrei betrachtet werden" , sagte Landefeld. Diese weltweit von Geheimdiensten praktizierte Methode war durch die NSA-Enthüllungen in die Kritik geraten. Papier hält dies, anders als die Bundesregierung, für einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Regierung verhinderte Gespräch mit der G-10-Kommission

Aufgrund der rechtlichen Bedenken habe das DE-CIX-Management nach BND-Anfragen das Gespräch mit der zuständigen G-10-Kommission gesucht, hatte Landefeld Ende März 2015 vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags betont . Daraufhin habe das Kanzleramt interveniert und bei einem Treffen am 27. Februar 2009 dem Unternehmen untersagt, über die Planungen des BND zu sprechen. Landefeld kritisierte dies als "Powerplay".

In der Bundesregierung werde nun nach einem Weg gesucht, die massenhafte Überwachung mit einer neuen gesetzlichen Regelung abzusichern. Dies wird auch von der SPD unterstützt. Die Opposition warnt jedoch davor, die bisherige Praxis legitimieren zu wollen . Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung einen ersten Gesetzentwurf vorlegen. In der G-10-Kommission des Bundestages hatte Frank Hofmann, ein früherer SPD-Bundestagsabgeordneter, von "Trickserei" und einer "Täuschung der Kommission" durch die Bundesregierung gesprochen.

Einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zufolge zapfte der BND neben 19 Netzwerken aus dem Ausland im Jahr 2011 auch die Verbindungen zu sechs deutschen Firmen an: Betroffen waren demnach die Internetprovider 1&1, Freenet, Strato, QSC, Lambdanet (jetzt euNetworks) und Plusserver.


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