Bundesverwaltungsgericht: Bundesnetzagentur muss 5G-Frequenzvergabe wohl wiederholen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerden der Bundesnetzagentur gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln aus dem August 2024 zurückgewiesen. Damit muss die Bundesnetzagentur die 5G-Frequenzvergabe aus dem Jahr 2019 wiederholen, hat der Breko erklärt. Die Urteile, die die damalige Frequenzvergabe für nichtig erklärten, sind damit rechtsgültig.
"Die Bundesnetzagentur wird das 5G-Frequenzverfahren zügig neu aufrollen" , sagte(öffnet im neuen Fenster) Behördenchef Klaus Müller. Die 5G-Frequenzvergaben und Zuteilungen an die Unternehmen blieben unverändert wirksam, "solange sie nicht von der Bundesnetzagentur aufgehoben oder geändert werden" . Über die Regeln zur Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 2 GHz sowie 3,6 GHz muss neu entschieden werden.
Niederlage für die Regulierungsbehörde
Sven Knapp, Hauptstadtbüroleiter beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), sagte, dies sei "eine heftige Klatsche für die Regulierungsbehörde." Um nun Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, müsse die Regulierungsbehörde bei der Neuvergabe der Frequenzen "endlich wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs im Mobilfunk ergreifen. Denn der Markt hat sich seither weiterentwickelt: Hybrid- und Bundle-Produkte aus Mobilfunk und Festnetz haben im Telekommunikationsmarkt stark an Bedeutung gewonnen und sowohl auf europäischer Ebene als auch innerhalb Deutschlands wird über Konsolidierungen unter den Mobilfunknetzbetreibern diskutiert."
Der Grund für die Klage: Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll eine Verpflichtung der Netzbetreiber verhindert haben , die MVNOs (Mobile Virtual Network Operator) wie Freenet einen sicheren Zugang zu fremden Netzen gewährt hätte. Um das zu erreichen, habe Scheuers Ministerium offenbar die Bundesnetzagentur unter Druck gesetzt, um die Neuauflage einer Diensteanbieterverpflichtung zu verhindern.
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