Bundesverkehrsministerium: Schnelle E-Bikes sollen auf Radwegen fahren
![Pedelecs sollen auf Radwege (Bild: Meine Heimat [Chiemgau]/CC BY-ND 2.0)](https://www.golem.de/1507/115454-103669-i_rc.jpg)
Radwege sind nicht grundsätzlich benutzungspflichtig, aber wenn ein blaues Radwegschild angebracht und die Benutzung zumutbar ist, müssen Radfahrer auf diese Wege ausweichen. Für schnelle E-Bikes soll das auch bald gelten, wie aus einer Antwort der Bundesregierung(öffnet im neuen Fenster) hervorgeht. Breiter sollen die Wege nicht werden, auch wenn E-Bikes teilweise deutlich schneller fahren können als die meisten Radfahrer. Eine erhöhte Gefährdung sehen die Behörden nicht.
Bei Pedelecs, die Fahrrädern gleichgestellt sind, gibt es eine Trittkraftunterstützung bis 25 km/h und einen maximal 250 Watt starken Motor. Weil es sich dabei rechtlich um Fahrräder handelt, stellt sich die Frage nach einer Radwegebenutzungspflicht bei entsprechender Ausschilderung nicht.
Schneller sind die sogenannten S-Pedelecs, die auf über 25 km/h kommen und ein Kleinkraftrad darstellen. Für diese gilt sowohl Helm- als auch Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. S-Pedelecs können bis zu 45 km/h schnell sein und sollen künftig auch auf Radwegen fahren dürfen, wenn ein Zusatzschild "E-Bikes frei" unter dem Radwegeschild angebracht wird.
Um das Unfallrisiko für Radfahrer zu senken, plant die Bundesregierung außerdem eine Anpassung der Vorschriften zu den Beleuchtungseinrichtungen von Fahrrädern in der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO). Wie dies genau aussehen wird, ist noch unklar.



