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Bundesverkehrsministerium: Schnelle E-Bikes sollen auf Radwegen fahren

Das Bundesverkehrsministerium will auch E-Bikes auf Radfahrwege lassen. Dazu müssen allerdings ein Zusatzzeichen entwickelt und ein Gesetz erlassen werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.
/ Andreas Donath
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Pedelecs sollen auf Radwege (Bild: Meine Heimat [Chiemgau]/CC BY-ND 2.0)
Pedelecs sollen auf Radwege Bild: Meine Heimat [Chiemgau]/CC BY-ND 2.0

Radwege sind nicht grundsätzlich benutzungspflichtig, aber wenn ein blaues Radwegschild angebracht und die Benutzung zumutbar ist, müssen Radfahrer auf diese Wege ausweichen. Für schnelle E-Bikes soll das auch bald gelten, wie aus einer Antwort der Bundesregierung(öffnet im neuen Fenster) hervorgeht. Breiter sollen die Wege nicht werden, auch wenn E-Bikes teilweise deutlich schneller fahren können als die meisten Radfahrer. Eine erhöhte Gefährdung sehen die Behörden nicht.

Bei Pedelecs, die Fahrrädern gleichgestellt sind, gibt es eine Trittkraftunterstützung bis 25 km/h und einen maximal 250 Watt starken Motor. Weil es sich dabei rechtlich um Fahrräder handelt, stellt sich die Frage nach einer Radwegebenutzungspflicht bei entsprechender Ausschilderung nicht.

Schneller sind die sogenannten S-Pedelecs, die auf über 25 km/h kommen und ein Kleinkraftrad darstellen. Für diese gilt sowohl Helm- als auch Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. S-Pedelecs können bis zu 45 km/h schnell sein und sollen künftig auch auf Radwegen fahren dürfen, wenn ein Zusatzschild "E-Bikes frei" unter dem Radwegeschild angebracht wird.

Um das Unfallrisiko für Radfahrer zu senken, plant die Bundesregierung außerdem eine Anpassung der Vorschriften zu den Beleuchtungseinrichtungen von Fahrrädern in der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO). Wie dies genau aussehen wird, ist noch unklar.


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