Bundesverkehrsministerium: Parkverbot für E-Scooter auf Gehwegen geplant

Ein aktueller Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium vom 26. Juni könnte das Geschäftsmodell der Sharing-Anbieter von E-Tretrollern grundlegend verändern, so der Tagesspiegel.
Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) greift damit ein Vorhaben seines Vorgängers Volker Wissing wieder auf. Die geplante Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sieht vor, dass gewerblich vermietete E-Scooter und Fahrräder nicht mehr ohne weiteres auf Gehwegen und in Fußgängerzonen abgestellt werden dürfen.
Die Regelung unterscheidet zwischen privaten und gewerblichen Fahrzeugen. Während Privatnutzer ihre E-Scooter weiterhin auf Bürgersteigen parken dürfen, sofern sie niemanden gefährden oder behindern, gilt dies nicht für Mietfahrzeuge von Anbietern wie Voi, Tier-Dott oder Lime.
Das Ministerium begründet die Verschärfung mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen(öffnet im neuen Fenster) . Demnach sei die gewerbliche Vermietung nicht als Teil des ruhenden Verkehrs zu qualifizieren. Die Klarstellung solle Rechtsunsicherheiten beseitigen.
Anbieter befürchten das Ende ihres Geschäftsmodells
Die Sharing-Unternehmen reagieren alarmiert auf die geplanten Änderungen. Ein Sprecher der Plattform Shared Mobility (PSM) warnte gegenüber dem Tagesspiegel vor einem faktischen Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum. Dies würde das Ende des Free-Floating-Modells bedeuten, bei dem Nutzer die Fahrzeuge flexibel überall in der Stadt abstellen können.
Die Branche argumentiert, dass nur durch die flexible Nutzung im öffentlichen Raum geteilte Mikromobilität dort verfügbar sei, wo sie benötigt werde. Ein stationsbasiertes System sei weder flächendeckend finanzierbar noch praktikabel. Der Verband appelliert an die Politik, den entsprechenden Passus zu streichen.
In den vergangenen Jahren hatten die Verleiher bereits auf Kritik reagiert. Nutzer müssen mittlerweile Fotos ihrer geparkten Fahrzeuge in Apps hochladen, um korrektes Abstellen zu dokumentieren. Viele Städte haben zudem spezielle Parkzonen für die Geräte eingerichtet.
Verbieten oder spezielle Parkplätze einrichten?
Die Fußgängerlobby begrüßt die geplanten Verschärfungen als kleinen Fortschritt. Der Verband Fuss e.V. sieht in der Regelung einen wichtigen Schritt(öffnet im neuen Fenster) , da Städte theoretisch den Zweiradverleih verbieten oder an strikte Regeln binden können.
Seit der Zulassung geteilter E-Scooter vor sechs Jahren weist die Fußgängerlobby auf Gefahren durch falsch abgestellte Roller hin. Diese können besonders für ältere und sehbehinderte Menschen zu Stolperfallen werden. Der Verband bemängelt auch, dass E-Scooter künftig auf Fußgängerwegen mit dem Schild "Radfahrer frei" fahren dürfen.
Die neue Verordnung muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums erklärt gegenüber dem Tagesspiegel, dass Städte und Kommunen ermächtigt werden sollen, eigene Regeln für die Fahrzonen festzulegen.
Deutschland ist noch nett zu Verleihfirmen
Deutschland folgt einem europaweiten Trend zu strengeren E-Scooter-Regelungen. Frankreich ergriff bereits drastische Maßnahmen: Paris verbot im September 2023 als erste europäische Großstadt Leih-E-Tretroller vollständig. Madrid zog im September 2024 nach und beendete alle Sharing-Dienste.
Andere europäische Städte verschärfen die Regeln erheblich. Brüssel reduzierte die Flotte von 20.000 auf 8.000 Roller und begrenzte die Anbieter auf nur noch zwei Unternehmen.
Barcelona verbietet das Abstellen auf Gehwegen komplett und erlaubt nur noch Parken in ausgewiesenen Zonen. Italien führte im Dezember 2024 Helmpflicht, Versicherungsschutz und Kennzeichnungspflicht für alle E-Tretroller ein.



