Bundesverkehrsministerium: Keine Abstriche beim geplanten Universaldienst

Das Bundesverkehrsministerium weist einen Bericht über eine Reduzierung der Datenrate im Universaldienst zurück. Doch die niedrige Festlegung sei dynamisch.

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Netzausbau mit Glasfaser
Netzausbau mit Glasfaser (Bild: Deutsche Telekom/Screenshot: Golem.de)

Laut Angaben des Bundesverkehrsministeriums wird es keine Reduzierung der Datenübertragungsrate beim Recht auf schnelles Internet im Telekommunikationsgesetz (TKG) geben. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums wies im Gespräch mit Golem.de einen Bericht von Heise Online zurück. "Das ist Quatsch", sagte er.

Heise Online berichtete unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums, die Bundesnetzagentur werde als Grundlage für die Berechnung die genutzte Mindestbandbreite "von mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet" nutzen und nicht wie zuvor geplant von rund 51 Prozent der Haushalte.

Laut Angaben des Sprechers seien die 80 Prozent jedoch seit langer Zeit Grundlage der Planungen. Nach Berechnungen von Golem.de würden so gegenwärtig ungefähr 16 MBit/s in dem Universaldienst geboten.

Der Gesetzentwurf sieht laut Regierungskreisen vor, dass die Bundesnetzagentur Telekommunikationsanbieter verpflichten kann, Bürgern und Unternehmen, die über eine besonders schlechte Internetversorgung verfügen, auf Antrag eine Anbindung mit einem Mindeststandard an Bandbreite zu realisieren (Universaldienst). Der Universaldienst darf sich rechtlich allerdings nur an den von der großen Mehrheit der Bevölkerung bereits tatsächlich genutzten Bandbreiten orientieren. Nötig sei, dass die Akzeptanz für FTTH (Fiber To The Home) in der Bevölkerung wachse, sagte der Sprecher.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) forderte im November 2019, eine Grundversorgung (PDF) über den Breitband-Universaldienst von mindestens 30 MBit/s im Bundesgebiet flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Der Universaldienst sollte erschwinglich sein und über eine Umlagefinanzierung bereitgestellt werden.

Der Rechtsanspruch auf schnelles Internet und Universaldienst sollten "sinnvoll miteinander verbunden" werden. Die Bundesnetzagentur solle dazu ermächtigt werden, Versorgungs- und Ausbauverpflichtungen anzuordnen und durchzusetzen. Der Verband forderte den Ausbau einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung bei der sich Ausbauverpflichtungen für Netzbetreiber nicht an Haushalten, sondern am tatsächlichen Flächenbezug orientieren.

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