Bundesverkehrsministerium: Fahrverbot für Handynutzung am Steuer geplant
Die Nutzung des Handys während der Fahrt ist zwar schon lange verboten, doch nun sollen die Strafen verschärft werden. Bei Gefährdung Dritter soll es gar ein Fahrverbot geben. Die Geldstrafe soll ebenfalls angehoben werden.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) plant laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung höhere Strafen für das Telefonieren und Nachrichten schreiben während der Fahrt. Demnach soll es bei einer Gefährdung Dritter künftig einen Monat Fahrverbot geben. Außerdem soll die Geldstrafe für Autofahrer von 60 auf 100 Euro steigen. Radfahrer, die beim Telefonieren erwischt werden, sollen statt bisher 25 nun 55 Euro zahlen. Darüber hinaus sei ein Vermummungsverbot am Steuer geplant. Autofahrer sollen künftig keine Masken oder Schleier tragen, die das Gesicht unkenntlich machen.
In Paragraf 23 Absatz 1a StVO heißt es: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Seit 1. Februar 2001 galt: Wer am Steuer sein Mobiltelefon benutzt und dabei erwischt wird, zahlt 40 Euro und erhält einen Punkt im deutschen Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg. Mittlerweile wurde das Bußgeld bereits auf 60 Euro erhöht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Autofahrer anruft oder angerufen wird. Im Wiederholungsfall kann die Strafe deutlich höher ausfallen. Wer ohne Freisprecheinrichtung im Auto telefonieren will, muss dazu eine Parkmöglichkeit suchen, anhalten und den Motor ausschalten.
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Da steht ja auch Mentalität.