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Bundesverfassungsgericht: Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz kippen

Bereits vor dem Beschluss des Bundestags hat es verfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Heizungsgesetz gegeben. Die Umwelthilfe will nun vor Gericht ziehen.
/ Tobias Költzsch und dpa
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Das neue Heizungsgesetz erlaubt auch den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. (Bild: CHARLY TRIBALLEAU/AFP via Getty Images)
Das neue Heizungsgesetz erlaubt auch den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Bild: CHARLY TRIBALLEAU/AFP via Getty Images

Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen(öffnet im neuen Fenster). Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen."

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde Ende Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. "Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden", sagte Metz. "Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz."

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung dafür ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu 1 Prozent betragen – Details sind aber unklar.

Kernpunkt früherer Gesetzgebung fällt weg

Der Kern des von der Ampelregierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes entfällt: nämlich, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden sollte. Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Artikel 20a des Grundgesetzes spielen, sagte Metz. Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat "auch in Verantwortung für die künftigen Generationen"die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.

"Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist." Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. "Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen."

Mehrjähriger Prozess

In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein bis anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme.

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021, dass Artikel 20a den Staat zum Klimaschutz verpflichtet. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern.


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