Bundesverfassungsgericht: Papierlose Verfassungsbeschwerden möglich

Ab dem 1. August 2024 ist ein elektronischer Rechtsverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht möglich. Damit könnten Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen rechtswirksam, schnell und sicher eingereicht werden, teilte das höchste deutsche Gericht am 29. Juli 2024 in Karlsruhe mit(öffnet im neuen Fenster) . Zudem könne das Gericht selbst seine verfahrensbezogenen Dokumente elektronisch an die Beteiligten und ihre Bevollmächtigten übermitteln.
Ermöglicht wird die elektronische Kommunikation durch eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG), die zum 1. August 2024 in Kraft tritt. Der Bundestag beschloss die entsprechenden Vorgaben(öffnet im neuen Fenster) in Paragraf 23 des Gesetzes im Februar dieses Jahres.
Das Gericht ist künftig über eine ganze Reihe von elektronischen Kanälen erreichbar. Dazu gehören für die verschiedenen Berufsgruppen das besondere elektronische Anwaltspostfach (BeA), das besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo), das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (BeSt) und das besondere elektronische Notarpostfach (BeN).
De-Mail weiter möglich
Für die Allgemeinheit stehen ebenfalls mehrere verschlüsselte Kanäle zur Verfügung. Das Gericht nennt das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO)(öffnet im neuen Fenster) , ein De-Mail-Konto oder den Versand über einen Zugang zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Bundesverfassungsgerichts mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Der kostenfreie Dienst Mein Justizpostfach (MJP)(öffnet im neuen Fenster) befindet sich derzeit noch im Probebetrieb. Für dessen Nutzung ist ein Konto bei dem Dienst Bund ID erforderlich. Nach dem Ausstieg der Deutschen Telekom und 1&1 aus dem Dienst De-Mail gibt es dafür nur noch einen einzigen Anbieter.
Die elektronische Kommunikation ist für Bürger jedoch nicht verpflichtend. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, ihre verfahrensbezogenen Dokumente per Post oder Telefax einzureichen.



