Bundesverfassungsgericht: Kleinere Kabelnetzbetreiber hoffen auf Wiedereinführung des Sammelinkassos
Der Vorsitzende des mittelständischen Verbands der Kabelnetzbetreiber FRK, Ralf Berger, hält eine Rückkehr des Sammelinkassos durch einen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts für möglich. Das gab der FRK (Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation) am 18. September 2026 bekannt.
"Das wäre sowohl für unsere Mitglieder als auch für die Wohnungswirtschaft eine enorme bürokratische Entlastung", sagte Berger. Viele Wohnungsunternehmen würden laut Berger die Wiedereinführung des Sammelinkassos begrüßen.
In der nicht öffentlichen Mitgliederversammlung am 10. September 2026 berichteten Berger und FRK-Justiziar Tim Staupendahl von der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 9. Juni 2026. Dabei wurden drei Verfassungsbeschwerden verhandelt, die sich gegen die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) richteten, insbesondere gegen das Sonderkündigungsrecht sowie die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs am 1. Juli 2024.
Verhandlung ergebnisoffen geführt
Die Verhandlung seien ergebnisoffen geführt worden und die Nachfragen an die Sachverständigen hätten Angemessenheit und der Alternativen behandelt, hieß es. Berger und Staupendahl halten es daher für möglich, dass die Verfassungsrichter die Regelungen kippen. Damit wäre "der Weg frei für eine Rückkehr zum Sammelinkasso", erklärte der FRK.
Rund 12,5 Millionen Haushalte in Deutschland erhielten Kabelnetz-TV über das in den 1980er Jahren eingeführte Nebenkostenprivileg als Teil der Wohnungsmiete. Mit der TKG-Novelle durften die Kabelnetzgebühren nicht mehr auf die Mietnebenkosten umgelegt werden.
Verbraucherschützer kritisierten das alte System seit Langem als ungerecht. Es zwang Millionen Mieter dazu, über die Betriebskosten für Fernsehen per Kabelanschluss zu bezahlen, selbst wenn sie dies gar nicht nutzten.

