Bundesverfassungsgericht: Journalisten dürfen geleakte Daten nutzen
Der neue Straftatbestand der Datenhehlerei ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Gefahr für den Journalismus.

Das Bundesverfassungsgericht sieht im Straftatbestand der Datenhehlerei keine Gefahr für die Pressefreiheit. Nach Ansicht der Karlsruher Richter dürfen Journalisten geleakte Dokumente entgegennehmen, auswerten und veröffentlichen, ohne sich dadurch strafbar zu machen. Anderslautende Befürchtungen wies das Gericht als unbegründet zurück und nahm eine entsprechende Verfassungsbeschwerde daher nicht zur Entscheidung an (Az.: 1 BvR 2821/16).
Anlass der Beschwerde war der im Oktober 2015 von der schwarz-roten Koalition im Bundestag verabschiedete Paragraf 202d des Strafgesetzbuchs (StGB), der den kriminellen Handel von Daten wie Passwörtern unter Strafe stellt. Schon vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag wurde vor möglichen Gefahren für Whistleblower und Journalisten gewarnt.
In der Gesetzesbegründung heißt es, dass Ausnahmen von der Strafbarkeit "insbesondere auch journalistische Tätigkeiten in Vorbereitung einer konkreten Veröffentlichung" umfassen. Daher "drängt sich entgegen der Annahme der Beschwerdeführer auf, dass ein umfassender Ausschluss journalistischer Tätigkeiten bezweckt wird", schreiben die Richter nun. Dem Verfassungsgericht zufolge ist es dabei unerheblich, ob die geleakten Daten am Ende tatsächlich veröffentlicht werden.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte im Jahr 2016 eine Verfassungsklage im Namen von Netzpolitik.org, Reporter ohne Grenzen und sieben Journalisten gegen das Gesetz eingereicht. Trotz der Nichtannahme der Beschwerde zeigt sich die GFF zufrieden mit den Erläuterungen des Gerichts. Rechtsanwalt und Projektkoordinator der GFF, David Werdermann, sagt in einer Pressemitteilung: "Unsere Verfassungsbeschwerde hat damit ihr Hauptziel erreicht, auch wenn sie formal nicht zur Entscheidung angenommen wurde: Die Gefahr der Strafverfolgung journalistischer Kerntätigkeiten und der Durchsuchung von Redaktionsräumen ist entschärft."
Weitere Verfassungsklagen abgetrennt
Die GFF teilt zudem mit, dass die "Verfassungsbeschwerden dreier weiterer Beschwerdeführer [...] vom Verfahren abgetrennt [wurden] und [...] noch beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängig [sind]. Dazu gehören der GFF-Vorsitzende Dr. Ulf Buermeyer sowie ein Anwalt und ein IT-Experte, die jeweils regelmäßig investigativ arbeitende Medien beraten." Sie erhoffen sich eine zusätzliche Entscheidung zu "journalistischen Hilfspersonen" und dass ihnen keine Strafverfolgung drohe.
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nee, wieso? "Journalist" nennen sich schon vielzuviele, Studium ist dafuer nicht...
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