Sampling: Hip-Hop bleibt erlaubt

Der Produzent Moses Pelham hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg errungen. Im Sampling-Streit mit Kraftwerk muss der Bundesgerichtshof erneut entscheiden. Zahlreiche Künstler hatten sich auf Pelhams Seite geschlagen. Sampling gehöre zum Hip-Hop dazu.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Kraftwerk bei einem Konzert
Kraftwerk bei einem Konzert (Bild: Denis Balibouse/Reuters)

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass frühere Urteile gegen den Komponisten und Produzent Moses Pelham neu verhandelt werden müssen. Pelham war von der Gruppe Kraftwerk wegen der Verwendung von Samples in einem von ihm für Sabrina Setlur geschriebenen Song verklagt worden. Der Bundesgerichtshof hatte mehrfach in der Sache entschieden.

In dem seit zehn Jahren laufenden Rechtsstreit geht es um eine zweisekündige Sequenz aus dem Kraftwerk-Stück "Metall auf Metall" aus dem Jahr 1977. Pelham hatte die Sequenz genutzt, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen. Der Beat wurde in Endlosschleife unter den Setlur-Song "Nur mir" gelegt. Damit hatte er nach Ansicht von Kraftwerk einen "Diebstahl geistigen Eigentums" begangen.

Die Verbreitung des Songs wurde untersagt

Nach einer früheren Gerichtsentscheidung wurde Pelham und Setlur untersagt, den Song weiter zu vertreiben. Dagegen klagten sie. Der Bundesgerichtshof muss den Fall nun noch einmal bewerten. Seine Urteile - zuletzt von 2012 - trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde "die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen", sagte er.

In dem Fall hatten sich zahlreiche Künstler wie Sarah Connor auf die Seite von Pelham und Setlur gestellt. Sie argumentieren, wie jetzt der Richter, dass Musikrichtungen wie Hip-Hop oder House ohne das Sampling anderer Beats faktisch nicht möglich wären.

Nachtrag vom 31. Mai 2016, 11:24 Uhr

Mittlerweile hat sich Moses Pelham zu dem Urteil geäußert: "Ich bin sehr erleichtert, ich bin mit dem Urteil sehr glücklich. Ich glaube, dass es für die Fortentwicklung der Kunst ein sehr, sehr wichtiges Urteil ist." Bis der Rechtsstreit endgültig abgeschlossen ist, dürfte aber noch einige Zeit vergehen.

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Apfelbrot 06. Jun 2016

Was nur ein Beweis dafür ist dass die Musikindustrie meistens nur noch Dosenware...

Apfelbrot 06. Jun 2016

Du scheinst nicht kapiert zu haben wie Fair Use funktioniert. Kleiner Tipp: Es wäre in...

velo 31. Mai 2016

Ne, ist kein Trotz... Wenn das letzte was man davon mitbekommt, so ein Senf ist, dann...

wasabi 31. Mai 2016

Laut Wikipedia ist diese Vorgehensweise ("Sample Clearing") wohl heutzutage auch üblich...



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