Bundesverfassungsgericht: Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung gescheitert

Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht einen ersten Eilantrag gegen das im Dezember in Kraft getretene Gesetz abgelehnt. Die Karlsruher Richter stellten in ihrem am Dienstag veröffentlichten Beschluss(öffnet im neuen Fenster) fest, dass dem Kläger keine gravierenden Nachteile entständen, wenn das Gesetz bis zu einer Entscheidung weiter gelte (Aktenzeichen: 1 BvQ 55/15). Über den späteren Erfolg der Verfassungsklage sagt das noch nichts aus.
Vor dem Hintergrund, dass die Verbindungs- und Standortdaten von Telekommunikation noch längst nicht gespeichert werden, ist diese Entscheidung nachvollziehbar. Zwar ist das Gesetz bereits in Kraft getreten, allerdings startet die eigentliche Vorratsdatenspeicherung wohl erst Mitte 2017. Zuvor muss das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch die Speichervorgaben für die Provider festlegen, die dann innerhalb von sechs Monaten umzusetzen sind.
SPD-naher Verein klagt gegen Gesetz
Gegen die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten gibt es inzwischen mehrere Verfassungsbeschwerden. Die FDP will an diesem Mittwoch eine weitere einreichen. Eine der Klagen hat die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner gemeinsam mit mehreren Berliner Abgeordneten und Journalistenverbänden eingereicht . In diesem Fall ist über den Eilantrag noch nicht entschieden.
Sogar der SPD-nahe Verein D64 will Beschwerde gegen das Gesetz einlegen. Aufgrund der evidenten Verfassungswidrigkeit beantrage der Verein "die sofortige Außerkraftsetzung im einstweiligen Rechtsschutz" , teilte er in der vergangenen Woche mit(öffnet im neuen Fenster) . Innerhalb der SPD hatte es großen Widerstand gegen das Gesetz gegeben, wobei sich Parteichef Sigmar Gabriel mit seiner Linie durchsetzen konnte. Nun sieht sich der Verein durch aktuelle Beschlüsse der CDU und CSU in seiner Sorge bestätigt, "dass die Vorratsdatenspeicherung zu einem Einfallstor für weitreichende Überwachungsmaßnahmen wird" . Der CDU-Bundesvorstand forderte Anfang dieses Jahres , dass künftig auch Verfassungsschutzbehörden die von den Providern gespeicherten Verbindungs- und Standortdaten nutzen dürfen.