Bundesverfassungsgericht: Die Brennelementesteuer ist rechtswidrig

Keine Steuer für Kernbrennstäbe: Die Kernbrennstoffsteuer oder Brennelementesteuer, die Betreiber von Atomkraftwerken von 2011 bis 2016 gezahlt haben, war nicht verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt. Der Staat muss den Energieversorgern möglicherweise knapp 6,3 Milliarden Euro zurückzahlen.
Zusammen mit der 2010 beschlossenen Verlängerung der Laufzeit der deutschen Atomkraftwerke beschlossen die damaligen Regierungsparteien CDU und FDP die Einführung einer Steuer für den Verbrauch von Kernbrennstoff für die Stromerzeugung. Pro Gramm Kernbrennstoff – Uran 233 und 235 sowie Plutonium 239 und 241 – zahlten die Betreiber 145 Euro. Mit den Einnahmen sollte unter anderem die Sanierung der Schachtanlage Asse finanziert werden, ein ehemaligen Salzbergwerk bei Wolfenbüttel in Niedersachsen, in dem Atommüll endgelagert wird.
Das Gesetz wurde nicht verlängert
Das Kernbrennstoffsteuergesetz trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Es lief Ende vergangenen Jahres aus, da die inzwischen regierende große Koalition aus CDU und SPD es nicht verlängerte. In den sechs Jahren zahlten die Atomkraftwerksbetreiber 6,285 Milliarden Euro Steuern an den Staat.
Und das ist unrechtmäßig: Es "fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes" , befanden die Karlsruher Richter(öffnet im neuen Fenster) . Deshalb sei sie mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Richter erklärten das Gesetz "rückwirkend für nichtig" .
Die Kraftswerksbetreiber klagten
Die Kraftwerksbetreiber hatten gegen das Kernstoffbrennsteuergesetz geklagt, weil sie sich dadurch gegenüber anderen Energiekonzernen im Nachteil sahen. Das Hamburger Finanzgericht hielt das Gesetz bereits für verfassungswidrig und wandte sich 2013 an das Bundesverfassungsgericht.
Während sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz beschäftigte, mussten die Betreiber die Steuer weiter bezahlen. Nach dem Urteil können sie mit einer Rückzahlung rechnen: EnBW würde 1,44 Milliarden Euro zurückerstattet bekommen, RWE 1,7 Milliarden Euro und E.on 2,8 Milliarden Euro.