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Bundesverfassungsgericht: Beschwerde von Kaspersky nicht angenommen

Das BSI darf weiterhin vor der Sicherheitssoftware von Kaspersky warnen. Eine Beschwerde vor dem Verfassungsgericht ist gescheitert.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Moritz Tremmel , dpa
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Das BSI darf weiterhin vor Kaspersky warnen. (Bild: Maxim Shemetov/Reuters)
Das BSI darf weiterhin vor Kaspersky warnen. Bild: Maxim Shemetov/Reuters

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf vorerst weiter vor der Virenschutzsoftware des russischen Anbieters Kaspersky warnen . Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Klage der deutschen Tochtergesellschaft nicht zur Entscheidung an, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Damit hat sich auch der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Eilantrag erledigt. Es sei "nicht unzumutbar, eine Entscheidung in der Hauptsache vor den Verwaltungsgerichten abzuwarten" , erklärte das Gericht(öffnet im neuen Fenster) (Az. 1 BvR 1071/22).

Die Verfassungsrichterinnen und -richter teilten mit, Kaspersky habe "nicht ausgeführt, dass die Verwaltungsgerichte gerade durch die Art und Weise der Bearbeitung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Grundrechte verletzt haben" . Erst die eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage versetze das Bundesverfassungsgericht in die Lage, die grundrechtsrelevanten Fragen entscheiden zu können. Die tatsächlichen Umstände der Sicherheit der Software müssten zunächst von den zuständigen Fachgerichten aufgeklärt werden.

BSI warnt vor Kaspersky

Das BSI hatte Mitte März vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine empfohlen, Virenschutzsoftware von Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen. Es bestehe ein erhebliches Risiko "eines erfolgreichen IT-Angriffs" , an dem der russische Hersteller gegen seinen Willen als Werkzeug oder aktiv beteiligt sein könnte.

Kaspersky hatte von einer Entscheidung aus politischen Gründen gesprochen und dagegen geklagt. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag ab , eine Beschwerde zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht blieb erfolglos .

Nachtrag vom 13. Juni 2022, 9:15 Uhr

In einer Stellungnahme erklärte Kaspersky, dass sich das Unternehmen durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in seiner Rechtsposition bestärkt sehe. "Zwar hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. April und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. April in Bezug auf die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesprochene Warnung nicht zur Entscheidung angenommen, da das Hauptsacheverfahren vor den Fachgerichten noch nicht durchgeführt wurde," teilte Kaspersky mit.

"Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das fachgerichtliche Verfahren in der Hauptsache nicht offensichtlich aussichtslos sei," erklärte Kaspersky. Man erwäge nun eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Fachgerichte zu beantragen.


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