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Bundesverfassungsgericht: Amnesty klagt gegen G10-Gesetz

Die Ausweitung der staatlichen Überwachung in Deutschland bekommt neuen Gegenwind. Die Kläger hoffen dabei auf ein Grundsatzurteil mit potenziell weitreichenden Folgen auch für das gerade erst abgesegnete BND-Gesetz .
/ Jan Weisensee
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Amnesty klagt gegen das G10-Gesetz. (Bild: Amnesty/Wikimedia)
Amnesty klagt gegen das G10-Gesetz. Bild: Amnesty/Wikimedia

Amnesty Deutschland hat mit Unterstützung durch die neu gegründete Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Klage vor dem Bundesverfassungsgericht(öffnet im neuen Fenster) in Karlsruhe gegen das sogenannte G10-Gesetz eingereicht. "Viele der Formulierungen des G10-Gesetzes sind in der Rechtsprechung eigentlich bereits abgefrühstückt" , sagte der Jurist und Universitätsprofessor Matthias Bäcker, der Amnesty rechtlich berät, heute auf einer Pressekonferenz. Sie seien sehr wahrscheinlich unzulässig.

Neuland für Amnesty

Das G10-Gesetz, das mit vollem Namen "Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" heißt, berechtigt seit seinem ersten Inkrafttreten 1968 den Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und den Militärischen Abschirmdienst, Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Im Besonderen regelt es dabei die internationale Kommunikationsüberwachung, bei der mindestens einer der Gesprächspartner im In-, andere aber im Ausland sitzen.

"Amnesty klagt nicht alle Tage vor dem Verfassungsgericht" , sagte Andrea Berg, Leiterin für Länder, Themen und Asyl der Organisation. "Das ist ein ganz besonderer Schritt für uns, den wir für notwendig halten, um das Recht auf Privatsphäre zu schützen." Grund für die Klage sei neben der Überzeugung, dass jedem Menschen alle Menschenrechte unabhängig seiner Nationalität zustehen, auch die eigene Betroffenheit durch staatliche Überwachungsmaßnahmen.

Verschlüsselung hilft, aber keine Lösung

"Für Anwälte, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten ist die internationale Überwachung ein besonderes Risiko" , sagte Lena Rohrbach, Expertin für Menschenrechte und Digitales bei Amnesty. Verschlüsselung sei da zwar ein hilfreiches Werkzeug, wenn man unter Zeitdruck mit akut bedrohten Personen in "sensiblen" Ländern kommunizieren müsse, könne man aber nicht erst schnell erklären, wie man Thunderbird und Enigmail richtig installiert.

Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und GFF-Mitbegründer, geht noch einen Schritt weiter: Wenn der Einsatz von Verschlüsselung zwingend wäre, um seine Grundrechte wahrzunehmen, käme das einer Kapitulation gleich. Es würde bedeuten, "dass wir unsere Geheimdienste rechtlich nicht in den Griff bekommen."

Es geht Amnesty aber offenbar nicht nur um die Betroffenheit besonders gefährdeter Personen. In einer repräsentativen Umfrage durch die Organisation hätten 20 Prozent der Befragten angegeben, sie würden wegen des Wissens um Überwachung in E-Mails oder am Telefon nicht mehr frei ihre Meinung äußern. Überwachung dürfe daher ausschließlich dann stattfinden, wenn es tatsächlich einen konkreten Verdacht gibt.

Grundsatzfragen sollen geklärt werden

Juristisch möchten Amnesty und die GFF vor allem zwei Fragen vom Bundesverfassungsgericht geklärt sehen: Erstens, ob eine anlasslose Überwachung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und zweitens, ob dabei überhaupt zwischen inländischen und ausländischen Telekommunikationsverkehren unterschieden werden darf. Darüber hinaus kritisieren die beiden Kläger, dass die Kontrolle der Überwachung durch die vielen verschiedenen Instanzen wie die G10-Kommission oder die gerade neu geschaffene "Unabhängige Kommission" effektiv nicht funktioniere.

Dabei gehe es nicht darum, dass niemals jemand abgehört werden darf. Bei verdächtigten Straftätern und gezielten Untersuchungen mit Richterbeschluss müssten Polizei und Nachrichtendienste natürlich aktiv werden dürfen. Amnesty gehe es stattdessen um die anlasslose Überwachung großer Mengen der Kommunikation.

Derzeit gebe es ein "geheimdienstliches Wettrüsten" , beklagt Rohrbach. "Der BND will mit der NSA mithalten können." Stattdessen sollten wir uns lieber überlegen, wie wir grundsätzlich im digitalen Zeitalter zusammenleben möchten.


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