Bundesumweltministerium: "Wir blockieren die Beschleunigung des Netzausbaus nicht"

Das Bundesumweltministerium (BMUV) ist gegen eine pauschale gesetzliche Festlegung eines "überragenden öffentlichen Interesses" des Ausbaus von Mobilfunk und Festnetz, den die Telco-Verbände fordern.
Branchenverbände wie Breko, Anga, VATM, BDEW und auch der Bitkom forderten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in dieser Woche auf , dieses Vorhaben zur Chefsache zu erklären und das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NABEG) im Bundeskabinett zu verabschieden.
"Ein schneller Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur liegt auch im Interesse des BMUV. Wir blockieren daher Maßnahmen zur Beschleunigung nicht" , sagte ein Ministeriumssprecher Golem.de am 14. Juni 2024.
Für mehr Tempo beim Ausbau ist allerdings aus Sicht des Hauses von Steffi Lemke (Grüne) eine pauschale gesetzliche Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses weder notwendig noch das richtige Mittel. "In Fällen, in denen es tatsächlich einmal zu einem Konflikt zwischen TK-Ausbau und Umweltschutz kommt, muss eine ausgewogene Abwägung stattfinden. Zu beachten ist dabei, dass der TK-Ausbau nicht an jeder Stelle des Bundesgebiets eine gleich hohe Bedeutung hat" , betonte der Sprecher.
"Ausgewogene Abwägung von Umweltschutz und Netzausbau"
"Das BMUV ist an einer schnellen Lösung interessiert, nicht zuletzt, weil auch die verschiedenen anderen im TK-NABEG vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung leisten werden" , erklärte der Sprecher weiter.
Praktisch geht es etwa um den Bau von Funkmasten entlang von Verkehrswegen, die durch Naturschutzgebiete führen. Hier kollidieren die Vorgaben zum Landschaftsschutz mit den Versorgungsauflagen für die Mobilfunkbetreiber.
Sven Knapp, Leiter des Breko-Hauptstadtbüros, sagte Golem.de auf Anfrage: "Abwägungs- und Ermessensentscheidungen der zuständigen Genehmigungsbehörden werden durch die Festlegung des 'überragenden öffentlichen Interesses' zwar vorgeprägt, aber nicht beseitigt."
Im Rahmen der Abwägung sei zu prüfen, ob ein konkreter Fall vorliege, der ein gegenläufiges Interesse begründe. Pauschale Verweise auf Natur- oder Denkmalschutz würden also in Zukunft nicht mehr ausreichen, um einen Netzausbau zu verhindern oder eine Umplanung zu rechtfertigen. "Die Praxis im Energiebereich zeigt, dass die Einführung des 'überragenden öffentlichen Interesses' die Dauer der Genehmigungsverfahren verkürzt" , erklärte Knapp.



