Bundestagswahl: Selfies in der Wahlkabine sind ab sofort verboten
Das erhabene Erlebnis der demokratischen Wahl darf ab sofort nicht mehr fotografisch festgehalten werden – jedenfalls nicht in der Wahlkabine selbst. Ab sofort sind Wähler "zurückzuweisen" , die "für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt" haben, heißt es in der neuformulierten Wahlordnung zur Bundestagswahl(öffnet im neuen Fenster) .
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte der Deutschen Presseagentur (dpa): "Wer erwischt wird, darf seinen Wahlzettel nicht abgeben." Mit dem Verbot soll das Recht auf Privatsphäre der Wähler geschützt werden. So soll es erschwert werden, dass einzelne Wähler unter Druck gesetzt werden, ihr Kreuz an einer anderen Stelle zu machen, als sie eigentlich vorhaben. Auch der Handel mit Stimmen soll unterbunden werden. Ob dies ein zahlenmäßig relevantes Problem darstellt, ist allerdings unklar.
Wer unerkannt postet, macht sich nicht strafbar
Wer allerdings beim Fotografieren in der Wahlkabine unerkannt bleibt, macht sich mit dem Teilen des Bildes in sozialen Netzwerken nicht strafbar, wie das Innenministerium der dpa mitteilte. Dies sei nur der Fall, wenn man die Wahlentscheidung einer anderen Person teile – also etwa ein vom Partner geschossenes Bild verbreitet. Die Beweisführung dürfte in diesem Fall allerdings nur schwer durchzuführen sein.
Die Regeln gelten erstmals für die kommende Bundestagswahl am 24. September. Die Bundesländer haben jeweils eigene Wahlordnungen: Bei den kommenden Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein gibt es über die Zulässigkeit von Fotos in der Wahlkabine keine Aussage – verboten ist es also nicht.
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