Bundestagswahl: Selfies in der Wahlkabine sind ab sofort verboten

Wer die Ästhetik von Wahlzetteln schätzt, muss sich künftig zusammenreißen: Fotos vom Dokument in der Wahlkabine sind nicht mehr erlaubt. Das Innenministerium möchte die Privatsphäre von Wählern schützen. Unklar ist, ob massenhafte Selbstporträts mit Wahlzetteln jemals ein Problem waren.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Darf künftig nicht mehr fotografiert werden: ein Wahlzettel
Darf künftig nicht mehr fotografiert werden: ein Wahlzettel (Bild: Gemeinfrei)

Das erhabene Erlebnis der demokratischen Wahl darf ab sofort nicht mehr fotografisch festgehalten werden - jedenfalls nicht in der Wahlkabine selbst. Ab sofort sind Wähler "zurückzuweisen", die "für den Wahlvorstand erkennbar in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt" haben, heißt es in der neuformulierten Wahlordnung zur Bundestagswahl.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte der Deutschen Presseagentur (dpa): "Wer erwischt wird, darf seinen Wahlzettel nicht abgeben." Mit dem Verbot soll das Recht auf Privatsphäre der Wähler geschützt werden. So soll es erschwert werden, dass einzelne Wähler unter Druck gesetzt werden, ihr Kreuz an einer anderen Stelle zu machen, als sie eigentlich vorhaben. Auch der Handel mit Stimmen soll unterbunden werden. Ob dies ein zahlenmäßig relevantes Problem darstellt, ist allerdings unklar.

Wer unerkannt postet, macht sich nicht strafbar

Wer allerdings beim Fotografieren in der Wahlkabine unerkannt bleibt, macht sich mit dem Teilen des Bildes in sozialen Netzwerken nicht strafbar, wie das Innenministerium der dpa mitteilte. Dies sei nur der Fall, wenn man die Wahlentscheidung einer anderen Person teile - also etwa ein vom Partner geschossenes Bild verbreitet. Die Beweisführung dürfte in diesem Fall allerdings nur schwer durchzuführen sein.

Die Regeln gelten erstmals für die kommende Bundestagswahl am 24. September. Die Bundesländer haben jeweils eigene Wahlordnungen: Bei den kommenden Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein gibt es über die Zulässigkeit von Fotos in der Wahlkabine keine Aussage - verboten ist es also nicht.

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sw 03. Apr 2017

Wenn jemand genötigt wird, liegt bereits eine Straftat vor, die verfolgt werden kann. Das...

tomate.salat.inc 03. Apr 2017

Hat da schonmal einer dran gedacht oder ist der Horizont bei den Politikern echt so...

Bassa 03. Apr 2017

Ja, es ist in der Tat kein Aprilscherz, es sei denn, der war im Bundesgesetzblatt. Es...

Bassa 03. Apr 2017

Es sei denn, ich kann nicht allein wählen.



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