Linke und Piraten wollen Tauschbörsen legalisieren
Dafür tritt auch Die Linke ein, die das auch auf geschützte Inhalte ausdehnen will: "Urheberrechtlich geschützte Werke sollen im Rahmen einer Ausnahmeregelung für Zwecke der Bildung, Forschung und Lehre nutzbar gemacht werden." Daneben fordert auch die Linkspartei "eine Reform des Urhebervertragsrechts", was nicht mit einer Reform des Urheberrechts selbst zu verwechseln ist. Auch dabei geht es um eine bessere Durchsetzung der Rechte von Urhebern, die Linke will aber auch neue Modelle wie Creative Commons unterstützen.
Sehr weitreichend sind die Forderungen zu Tauschbörsen und dem Leistungsschutzrecht, aber auch eindeutig: "Nichtkommerzielle Nutzungshandlungen in Tauschbörsen sollen erlaubt sein. Wir fordern ein Recht auf Weiterverkauf von digitalen Kulturgütern. Wir lehnen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab." (S. 83) Weiter spricht sich die Linke gegen eine Verlängerung von Schutzfristen aus, konkrete Aussagen etwa zur Privatkopie finden sich bei dieser Partei aber nicht.
Schon in der Einleitung ihres Programms nennen die Piraten das Urheberrecht unter ihren Kernthemen an erster Stelle. Daher führt die Partei ihre Vorstellungen dazu auch auf drei PDF-Seiten aus. Die Piraten erkennen inzwischen aber auch an, dass es sich statt um eine Revolution des Urheberrechts um ein "Interessenausgleichsrecht" handeln muss, aber: "Dieser Ausgleich findet derzeit jedoch vor allem zugunsten der Rechteinhaber statt." (S. 35)
Kopierschutzverbot bei Piraten
Ein Ausweg soll die Verkürzung von Schutzfristen sein, beispielsweise nur bis 10 Jahre nach dem Tode eines Urhebers. Ein guter Schuss Revolution steckt dann aber doch im Programm: "Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes und Mashups wird erleichtert, Kopierschutzmaßnahmen werden komplett untersagt und die Nutzung von Tauschbörsen vollständig legalisiert." (S. 36)
Dabei sollen die Urheber aber nicht vergessen werden, sie wollen die Piraten unter anderem durch ein Recht auf Zweitverwertung stärken. Ausschließliche Nutzungsrechte sollen nur noch für 20 Jahre gewährt werden können. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass die Rechte an Musikaufnahmen - auch wenn die Plattenfirmen diese Aufnahmen bezahlt haben - nach 20 Jahren wieder an die Künstler zurückfallen.
Ebenso wie die anderen Parteien sprechen sich auch die Piraten für die Öffentlichmachung wissenschaftlicher Werke aus. Sie gehen aber noch darüber hinaus, indem sie alle von Behörden erstellten Inhalte "vom Urheberrecht generell ausgenommen" (S. 38) sehen wollen.
Bewertung
Eine Gemeinsamkeit gibt es: Alle untersuchten Parteiprogramme sprechen sich für eine einfachere Zugänglichkeit wissenschaftlicher Werke aus. Darüber hinaus gibt es einige gute Ansätze im Detail wie die klare Definition der Privatkopie durch die FDP. Die Grünen dagegen liefern eine nachvollziehbare Unterscheidung zwischen kommerzieller und nichtkommerzieller Nutzung von Inhalten. Das klare Konzept zu einer umfassenden Reform des Urheberrechts - für das sich alle Parteien aussprechen - hat aber keines der Wahlprogramme zu bieten.
In einer sechsteiligen Artikelserie untersucht Golem.de die Positionen der Parteien zu den wichtigsten Themen der Netzpolitik anhand der veröffentlichten Wahlprogramme. Dabei gehen wir neben den im Bundestag vertretenen Parteien auch auf die Piraten ein, weil diese eine besondere Nähe zu Internetthemen besitzen und inzwischen in vier Landtagen vertreten sind:
Montag, 26. August 2013: Was die Parteien mit dem Internet vorhaben - ein Überblick
Dienstag, 27. August 2013: Breitbandausbau / Netzneutralität
Mittwoch, 28. August 2013: Vorratsdatenspeicherung / Bestandsdatenauskunft / Cybercrime
Donnerstag, 29. August 2013: Datenschutz / Privatsphäre / Wie Unternehmen mit Daten umgehen
Freitag, 30. August 2013: Urheberrecht / Leistungsschutzrecht
Samstag, 31. August 2013: Open-Data / E-Government
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
| Die FDP definiert die Privatkopie genau |










ich habe dich nicht zwangsläufig gemeint, in de4 mobilansicht steht ein kommentar untee...
ja nur wenn ich 20 cds an freunde verteile ohne dafür geld zu nehmen und ich die leute...
naja das problem ist vielschichtig, illegal ist z.B. eigentlich nur gewerbliches...
Naja das ist Relativ, das nutzen einer Tauschbörse ist vileleicht nicht illegal solange...