Die FDP definiert die Privatkopie genau
Ähnlich wie die CDU fordert die SPD vereinfachten Zugriff auf wissenschaftliche Werke und schlägt vor, dass Forscher ihre Ergebnisse auch auf den Webseiten von Hochschulen direkt veröffentlichen können. Verwaiste und vergriffene Werke sollen digitalisiert und zugänglich gemacht werden. Hier kommt die SPD aber zu spät, einen entsprechenden Gesetzesentwurf der aktuellen Regierung gibt es bereits, er setzt zudem nur eine EU-Richtlinie um. Das von der Koalition beschlossene Leistungsschutzrecht will die SPD so schnell wie möglich abschaffen, falls sie die Regierung stellen sollte.
Viele Parallelen zum SPD-Programm zeigen sich in den Plänen der FDP, zum Beispiel: "Illegale Angebote sollen gezielt bekämpft werden und dürfen für die Betreiber nicht mehr lukrativ sein." (S. 57). Auch die Liberalen treten für einen Schutz von Urhebern in der digitalen Welt deutlich ein, was aber nicht beispielsweise die Provider leisten sollen: "Forderungen nach Überwachung und Zensur des Internetverkehrs zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen lehnen wir ab." Die Partei spricht sich für einen "Interessenausgleich zwischen Urhebern und Rechteinhabern sowie Nutzern und Diensteanbietern" aus und bezieht damit alle Seiten mit ein - nur wie dabei eine Balance hergestellt werden soll, bleibt offen.
In einem Punkt wird die FDP jedoch sehr deutlich: "Im Urheberrecht ist klarzustellen, dass eine Privatkopie ungeachtet eines technischen Kopierschutzes zulässig ist, wenn der Käufer das Werk zuvor erworben hat und die Privatkopie lediglich zum Eigengebrauch wie etwa zur Datensicherung oder zur Wiedergabe auf einem anderen Wiedergabegerät angefertigt wird. Die technischen Mittel zur schrankengemäßen Ingebrauchnahme des Werkes sind vom Rechteinhaber zur Verfügung zu stellen." (S. 57)
Das liest sich fast schon wie ein Gesetzesvorschlag und würde bedeuten, dass die heute bei manchen Diensten übliche Bindung von Mediendateien an Geräte nicht mehr erlaubt wäre. Im Gegenteil, die Rechteinhaber müssten die Tools zum Aufheben eines solchen Abspielschutzes sogar selbst zur Verfügung stellen - oder gleich darauf verzichten.
Grüne für Creative Commons
Programm ist auch bei den Grünen eine "Modernisierung und Reform des Urheberrechts". Dazu will die Partei, ebenso wie die FDP, die Privatkopie stärken und technische Einschränkungen dabei nicht hinnehmen. Modelle wie Creative Commons, welche die Grünen auch so benennen, will die Partei stärken, ebenso wie Verwertungsgesellschaften, die aber "gerechter, transparenter und demokratischer werden" müssten (S. 199).
Etwas klarer werden die Grünen bei der Unterscheidung von kommerzieller und nichtkommerzieller Nutzung von Inhalten. Letzteres definieren sie wie folgt: "Wird urheberrechtlich geschütztes Material auf einer Internetseite oder Plattform direkt angeboten, die in nicht geringfügigem Maße Einnahmen durch Spenden, Beiträge von Mitgliedern wie KäuferInnen oder durch Werbung oder Verlinkung hat, so ist dies ein kommerzielles Ausmaß." (S. 199) Ist das aber nicht der Fall, soll beispielsweise für Mashups und Remixes die "verworrene Rechteklärung" vereinfacht werden. Dafür soll eine zentrale Anlaufstelle für den Erwerb von Rechten geschaffen werden.
Auch die sogenannte "Kulturflatrate" thematisieren die Grünen (S. 200), ohne das Kind beim Namen zu nennen. Dafür hat die Partei ein Gutachten erstellen lassen, um "intensiv die Einführung einer Pauschalabgabe auf Breitbandinternetanschlüsse" zu diskutieren. Unmissverständlich sprechen sich die Grünen für eine freie Veröffentlichung von wissenschaftlichen Werken aus.
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ich habe dich nicht zwangsläufig gemeint, in de4 mobilansicht steht ein kommentar untee...
ja nur wenn ich 20 cds an freunde verteile ohne dafür geld zu nehmen und ich die leute...
naja das problem ist vielschichtig, illegal ist z.B. eigentlich nur gewerbliches...
Naja das ist Relativ, das nutzen einer Tauschbörse ist vileleicht nicht illegal solange...