Bundestagswahl 2017: Wen macht der Datenreichtum wirklich reich?
Werden wir in ein paar Jahren alle ganz reich sein? Sollte es künftig tatsächlich ein Eigentumsrecht an Daten geben, würde das Eigentum der Nutzer schließlich mit jeder vernetzten Autofahrt und jedem Surfen im Internet zunehmen. Doch die Konzepte der Parteien zum Daten- und Verbraucherschutz sowie zur Verwertung von Daten sehen sehr unterschiedlich aus. Wer daran verdienen wird, ist derzeit alles andere als sicher.
Obwohl im Mai 2018 die europäische Datenschutzverordnung in Kraft tritt, spielt das Thema auch auf nationaler Ebene weiterhin eine Rolle. Denn die Regelungen müssen noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Außerdem geht es beim Datenschutz nur um personenbezogene Daten, deren unzulässige Verarbeitung durch die Verordnung möglichst verhindert werden soll. Doch künftig können Nutzer mit ihren Fahrzeugen und Smartphones immer mehr anonyme oder pseudonyme Daten erzeugen, die von Firmen für wirtschaftliche Zwecke verwertet werden können. Eine Warnung vor Glatteis oder der Hinweis auf einen freien Parkplatz können Bestandteile von Datendiensten werden, die sich lukrativ vermarkten lassen.
Wem gehören die Autodaten?
Schon seit Längerem wird daher diskutiert, wem solche Daten eigentlich gehören. Dem Fahrzeughalter, dem Autohersteller oder dem Navigationsdienst? Sollen Autofahrer die Möglichkeit bekommen, die Datenübertragung ihres vernetzten Autos auf Knopfdruck zu unterbinden, wie es der ADAC fordert ? Geht es nach dem Willen der Automobilindustrie, sollen die Autofahrer gesetzlich verpflichtet werden , ihre Daten für eine "intelligente Verkehrslenkung" bereitzustellen. Das käme einer Enteignung gleich, sollte ein Recht auf Dateneigentum beschlossen werden.
In den Wahlprogrammen finden sich dazu wenig konkrete Antworten. Die wirtschaftsfreundlichsten Forderungen stehen bei der Union. "In dem durch die Datenschutzgrundverordnung eröffneten Rahmen werden wir ein Datengesetz erarbeiten. Dieses soll den generellen Zugang zu Daten für wirtschaftliche Zwecke ebenso regeln wie Befugnisse der Sicherheitsbehörden und berechtigte Datenschutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger" , heißt es im Wahlprogramm.
Unionsinterner Streit über Datensparsamkeit
Passend dazu hatte das CSU-geführte Verkehrsministerium im März 2017 bereits ein "Strategiepapier Digitale Souveränität" veröffentlicht und darin gefordert: "Daten sind im Rechtssinn keine Sachen und dadurch nicht eigentumsfähig. Wir wollen deshalb Daten im Ergebnis mit Sachen gleichstellen und damit die Voraussetzung schaffen, dass diese eindeutig natürlichen oder juristischen Personen als 'Eigentum' zugewiesen werden können." Die CSU hat das Konzept in ihrem Bayernplan aufgegriffen, wo es heißt: "Die Daten und damit verbundene Rechte gehören den Menschen." Angesichts des industriefreundlichen Kurses der CSU in der Dieselaffäre scheint es wenig glaubhaft, dass die Partei plötzlich ein Herz für die Autofahrer entdeckt hat.
Es ist daher völlig offen, was die Union tatsächlich vorhat. Zumindest ist in dem Programm keine Abkehr vom Prinzip der Datensparsamkeit enthalten. Dies war in den vergangenen Jahren sowohl von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) als auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gefordert worden. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte allerdings auf der diesjährigen Republica-Konferenz den Begriff Datenreichtum als "Kampfbegriff gegen den Begriff der Datensparsamkeit in der politischen Debatte" und als "wenig hilfreich" bezeichnet.
Die SPD will die maximale Datentransparenz
Keine großen Unterschiede zu den Unions-Vorschlägen finden sich im Programm der SPD. Die Sozialdemokraten wollen "das wirtschaftliche Potenzial von Daten nutzen, denn Datenschutz und Big Data schließen sich nicht aus" . Die Partei will daher "klare Regelungen schaffen, wie Daten verfügbar gemacht werden können und wer welche Daten wann, zu welchem Zweck und zu welchen Bedingungen verwenden darf" . Das klingt ebenfalls nach der Einführung eines Datengesetzes.
Zudem sollen die Bürger in Zeiten von Big Data "jederzeit einen Überblick über die Verwendung ihrer Daten haben" . Das klingt sehr nutzerfreundlich und geht sogar deutlich über die alte Forderung des Chaos Computer Clubs nach einem verpflichtenden Datenbrief(öffnet im neuen Fenster) hinaus. Bei näherem Hinsehen erscheint die Forderung aber sehr praxisfern. Denn sie ließe sich wohl nur umsetzen, wenn jeder Nutzer jederzeit einen Zugriff auf die Datenbanken aller Unternehmen hätte, die möglicherweise Daten von ihm verarbeiten. Von der rechtmäßigen Authentifizierung einmal abgesehen. Die Missbrauchsgefahr wäre wohl größer als der Nutzen, vom Aufwand gar nicht zu sprechen.
Floskeln und unrealistische Vorschläge
Zudem: Die SPD hat erst vor kurzem die Ausdehnung der Funkzellenabfragen auf Basis der Vorratsdatenspeicherung beschlossen . Doch die Staatsanwaltschaften halten eine Umsetzung der gesetzlichen Informationspflicht für praktisch nicht möglich . Praktisch unmöglich dürfte es auch anderen Behörden und der Privatwirtschaft sein, den Bürgern zu jedem Zeitpunkt einen solchen Überblick zu verschaffen. Genauso gut könnte die SPD daher den Bürgern jederzeit schönes Wetter und einen freien Parkplatz vor der Tür versprechen.
Reine Floskeln auch sind Sätze wie "Es dürfen keine neuen Datenmonopole entstehen" oder "Personenbezogene Daten sind dabei besonders schützenswert." Wo gibt es tatsächlich ein solches "Datenmonopol" und wie könnte es mit einem Gesetz verhindert werden, wenn Nutzer nun einmal einen bestimmten Dienst bevorzugen? Und dass personenbezogene Daten besonders schützenswert sind, ist nun einmal die Grundannahme des Datenschutzes.
Schlag nach bei Marx und Lenin
Deutlich kritischer gegenüber Big Data sind die Wahlprogramme der kleineren Parteien. "Wir akzeptieren nicht, dass Google, Facebook, WhatsApp und Co. unsere persönlichsten Informationen horten und exakte Persönlichkeitsprofile von uns anlegen" , heißt es bei den Grünen. Als Internetnutzer müsse man wissen, "an wen seine oder ihre Daten weitergegeben werden, und muss dagegen widersprechen können" . Die Debatte ums "Dateneigentum" führe allerdings in die Irre.
Irgendwie in die Irre führt auch eine Forderung der Linke: "Um Privatsphäre im Internet unter der Bedingung des permanenten Datenflusses zu gewährleisten, ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur mit einem Recht auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in persönlicher Kommunikation realisierbar – ohne Hintertüren." Damit ist wohl gemeint, dass die Anbieter von Messenger- und Maildiensten keine Backdoors für staatliche Ermittler einbauen sollen. Das hat aber nichts mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu tun, sondern betrifft das Fernmeldegeheimnis. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wiederum verhindert nicht die Auswertung der Metadaten durch Behörden. Was das alles mit der "Bedingung des permanenten Datenflusses" zu tun haben könnte, muss man wohl bei Marx oder Lenin nachschlagen.
Große Unterschiede bei Überwachungsprogrammen
Die Freien Demokraten fordern ebenso wie die CSU die "Verfügungsgewalt über personenbezogene Daten" . Doch nicht nur das: "Dort, wo nicht-personenbezogene Daten in oder durch Maschinen erfasst und gespeichert werden, sollen nicht nur die Hersteller der Geräte und Dienstleister der Services ein Recht an der Nutzung der Daten haben, sondern auch die Nutzer der Maschinen selbst." Die FDP will kein Eigentumsrecht, sondern "ein Nutzungsrecht an diesen Daten schaffen, das alle Akteure in die Lage versetzt, die gewonnenen Daten für sich zu nutzen" . Das klingt nicht sehr überzeugend, denn der besondere Wert der Daten entsteht meist durch deren Aggregation. Der Autofahrer nutzt schließlich nicht selbst die Daten, die sein Fahrzeug in die Cloud sendet.
Auch im Programm der FDP findet sich die Forderung nach maximaler Transparenz: "Jeder muss wissen, wer wann und warum personenbezogene Daten speichert und darauf zugreift." In der Praxis könnte das heißen: Jedes Mal, wenn ein Unternehmen, bei dem ich einmal ein Produkt bestellt und meine Adresse hinterlegt habe, seine Datenbank neu sortiert, bekomme ich eine Push-Nachricht aufs Handy. Vielen Dank, FDP.
CSU will Vorratsdatenspeicherung deutlich ausweiten
Darüber hinaus fordern die Liberalen ein Auskunftsrecht der Bürger gegenüber Behörden und Unternehmen. Sensible Daten sollen nur dann außerhalb Deutschlands und der EU gespeichert werden dürfen, wenn dort ein vergleichbares Niveau von Datenschutz und Datensicherheit herrscht.
Während die Positionen der Parteien zum Datenschutz durchgehend als verschwurbelt bis wolkig bezeichnet werden können, sind die Aussagen zur Überwachung von Bürgern schon konkreter. Am weitesten geht dabei die CSU: "Für uns gilt Opferschutz vor Datenschutz. Anbieter von E-Mail-Diensten und Betreiber Sozialer Medien sollen verpflichtet werden, Verkehrsdaten zu speichern" , heißt es im Bayernplan. Bislang sind solche Dienste von der Vorratsdatenspeicherung noch ausgenommen.
Union etwas zurückhaltender
Obwohl das diesbezügliche Gesetz vom Oberverwaltungsgericht NRW als europarechtswidrig eingestuft wurde, will die CSU die Speicherfrist auf sechs Monate ausdehnen. Darüber hinaus: "Auch im Bund und in anderen Ländern muss der Verfassungsschutz – wie in Bayern – befugt werden, Verkehrsdaten zu nutzen." Die Nachrichtendienste in Bund und Ländern sollen "zur Terrorabwehr Zugriff auf gespeicherte Verkehrsdaten und verschlüsselte Kommunikation erhalten" .
Zurückhaltender ist das gemeinsame Programm mit der CDU. Darin ist nur die Rede davon, "an öffentlichen Gefahrenorten" den Einsatz intelligenter Videotechnik zu Fahndungszwecken zu verstärken und eine Mindestspeicherfrist für die Daten einführen. Das fordert auch die als nationalkonservativ bis rechtsextrem eingeschätzte AfD. Vorsichtiger äußert sich die SPD. "Wo Videotechnik hilft, Gefahren vorzubeugen und Beweise zu sichern, soll sie eingesetzt werden" , heißt es in dem Programm. Das liest sich nicht wie eine Absage an automatisierte Gesichtserkennnung, wie sie derzeit am Berliner Bahnhof Südkreuz getestet wird.
Kleine Parteien gegen Vorratsdatenspeicherung
Allerdings wollen die Sozialdemokraten gleichzeitig "Bürger, Wirtschaft und öffentliche Institutionen vor Ausspähung und Cyberangriffen schützen" . Das Ziel sei ein "Völkerrecht des Netzes" , das die digitalen Grundrechte definiere. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hatte Ende vergangenen Jahres das fragwürdige Vorhaben einer Digitalcharta unterstützt .
Sollte es nach der Bundestagswahl nicht zu einer großen Koalition kommen, dürfte es deutlichen Widerstand gegen den Ausbau der digitalen Überwachung geben. Sowohl Grüne als auch Linke und FDP lehnen beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung ab. "Es ist viel wirksamer, gezielt mit verhältnismäßigen Mitteln einige hundert Personen zu überwachen, die hierfür auch einen hinreichenden Anlass geboten haben, als 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger anlasslos mit der Vorratsdatenspeicherung, flächendeckender Videoüberwachung oder automatisierter Gesichtserkennung zu erfassen" , schreiben die Grünen.
FDP warnt vor Bewegungsprofilen
Die Linke ist wiederum "gegen Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft und Online-Durchsuchungen, nichtindividualisierte Funkzellenabfrage, allgegenwärtige Videoüberwachung, Späh- und Lauschangriffe und Rasterfahndung" . Die FDP will unter anderem "die Möglichkeiten zur Funkzellenabfrage als auch der Bestandsdatenauskunft deutlich einschränken" . Zusammen mit der neu gefassten Vorratsdatenspeicherung könnten daraus exakte Bewegungsprofile erstellt werden. Um Terroranschläge zu verhindern, "müssen nicht noch mehr Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger ohne konkreten Anlass gesammelt werden. Sinnvoller ist es, Gefährder gezielt zu identifizieren und lückenlos zu überwachen" .
Dabei plädieren die Liberalen für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Es reiche aus, "wenn Verkehrsdaten, die bei den Telekommunikationsunternehmen aus anderen Gründen gespeichert werden, im konkreten Verdachtsfall genutzt werden können" , heißt es in dem Programm.
SPD gegen unfaire Preisbildung
Zu guter Letzt darf auch der Verbraucherschutz in den Wahlprogrammen nicht fehlen. So will die Union "digitale Instrumente für den Verbraucherschutz voranbringen" und plädiert für "digitale Verträge, die automatische Entschädigungszahlungen bei Zug- oder Flugverspätungen auslösen" . Die SPD will Regelungen treffen, um "unfaire individuelle Preisbildung als Folge der Profilbildung aus Nutzerdaten" zu verhindern.
Beim sogenannten Scoring müssten die herangezogenen Daten und ihre Gewichtung der Aufsicht offengelegt werden. "Es soll klare Regeln für Löschfristen und Löschpflichten für negative, falsche und veraltete Einträge geben" , heißt es in dem Programm. Angesichts der aktuellen Affäre um falsche Einträge in der Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) wäre es sinnvoll, wenn diese Forderung auch für die Behörden gelten würde.
Datenschützer sehen große Defizite
Etwas naiv erscheint die Forderung, dass Nutzer vor einem Download von Smartphone-Apps "umfassend, klar und verständlich informiert werden" . Sie sollen die Funktionen der App zuverlässig einschätzen können. Das dürfte wohl nicht vor den weit verbreiteten Malware-Apps bei Android schützen. Zudem ist es eine Sache, was die App macht, und eine andere, was der Anbieter mit den Daten macht, die mit Zustimmung des Nutzers hochgeladen werden. Das beste Beispiel dafür ist der unklare Umgang von Whatsapp und Facebook mit den Kontaktdaten der Nutzer.
Die Grünen fordern ebenfalls klare Regeln gegen Ausspähung und Diskriminierungseffekte im Onlinehandel und beim Scoring. Die Linke wiederum sieht "algorithmische Verfahren zur automatisierten Überwachung, Bewertung oder Verhaltensvorhersagen von einzelnen Menschen" kritisch. Beim Scoring, der Inanspruchnahme sozialer Sicherungssysteme oder bei Ermittlungstätigkeiten (Predictive Policing) lehnt die Partei den Einsatz der Technik ab.
AfD kennt Datenschutz nur bei Gesundheit
Von der AfD gibt es nur wenig Forderungen zum Datenschutz der Verbraucher. Die Partei lehnt in ihrem Programm die Schaffung einer zentralen Datenbank zur Speicherung sensibler Gesundheitsdaten ab. Stattdessen schlägt das Wahlprogramm die "Schaffung eines elektronischen Gesundheitspasses vor, bei dem die Daten nicht zentral, sondern direkt auf dem Medium gespeichert werden" .
Insgesamt wenig erfreut zeigte sich der frühere schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert von den Vorschlägen der Parteien. Die Vorschläge zur permanenten Datenauskunft bezeichnete er auf Nachfrage von Golem.de als "wünschenswert, aber höchst voraussetzungsvoll und deshalb wohl eher utopisch" . Zudem vermisst Weichert in den Programmen konkrete Vorschläge, wie die europäischen Datenschutzvorgaben in nationales Recht umgesetzt werden sollen.
Weichert sieht "Herkulesaufgabe" für Gesetzgeber
Anscheinend gingen alle Parteien davon aus, dass mit den verabschiedeten Gesetzen in der ersten Jahreshälfte 2017 dieses Thema erledigt wäre. "Dies ist ein gewaltiger Irrtum" , sagte Weichert und fügte hinzu: "Die Herkulesaufgabe, den guten europäischen Datenschutzrahmen mit realem Leben zu füllen, steht noch vor uns." Weichert kritisiert zudem, dass die Union nicht verrate, was hinter dem geplanten "Datengesetz" stecken solle. Seiner Ansicht steht dahinter: "Die deutsche Wirtschaft soll einen größeren Teil des Kuchens bei der Ausbeutung der künftig noch massenhafter anfallenden digitalen Daten bekommen, den sich bisher das Silicon Valley und zunehmend China einverleiben." Es seien allen voran die Autohersteller, die mit den in ihren Autos produzierten Daten das Geschäft der Zukunft witterten, und deren Geschäft mit dem "Datengesetz" gesichert werden solle.
Sollte es zu einer Fortsetzung der großen Koalition im Bund kommen, dürfte die neue Regierung sicherlich recht bald ein solches Datengesetz vorlegen. Bei einer Koalition mit einer oder zwei kleineren Parteien dürfte dagegen stärker über die wirtschaftliche Verwertung der Daten gestritten werden, wobei die FDP nach dem Motto "Digital first, Bedenken second" im Zweifel für eine Nutzung plädieren würde. Besonders heftig dürfte der Streit über die Nutzung digitaler Überwachungsinstrumente durch die Sicherheitsbehörden ausfallen. Umfaller wie Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sind bei den kleineren Parteien weniger zu erwarten. Das hätte einen deutlich größeren Vertrauensverlust zur Folge.
In einer siebenteiligen Artikelserie untersucht Golem.de die Positionen der Parteien zu den wichtigsten Themen der Netzpolitik und Mobilität anhand der veröffentlichten Wahlprogramme. Dabei gehen wir neben den im Bundestag vertretenen Parteien auch auf die FDP und AfD ein, weil diese in zahlreichen Landtagen vertreten sind und den Umfragen zufolge in den Bundestag einziehen werden:
Überblick(öffnet im neuen Fenster)
Breitbandausbau / Glasfaser / 5G (öffnet im neuen Fenster)
IT-Sicherheit / Cybercrime(öffnet im neuen Fenster)
Autonomes Fahren / Elektromobilität / Vernetzter Verkehr (öffnet im neuen Fenster)
Datenschutz / Überwachung / Verbraucherschutz
Open-Data / E-Government / Open Source(öffnet im neuen Fenster)
Urheberrecht / Hasskommentare / Fake News(öffnet im neuen Fenster)
Die vollständigen Wahlprogramme sind jeweils als PDF unter folgenden Links abrufbar: CDU/CSU , CSU , SPD , Grüne , Linke , FDP und AfD
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