Bundestagsbeschluss: Keine Datenschutzbeauftragten mehr für Kleinbetriebe

Der Bundestag hat den Schwellenwert für die Ernennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verdoppelt. Eine Lockerung der Datenschutzbestimmungen ist damit jedoch nicht verbunden.

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Nächtliche Debatte im Bundestag zur Datenschutzanpassung.
Nächtliche Debatte im Bundestag zur Datenschutzanpassung. (Bild: Bundestag)

Deutlich weniger Unternehmen müssen künftig einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ernennen. Der Bundestag stimmte am frühen Freitagmorgen einem Gesetzentwurf zu, der den Schwellenwert für die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten deutlich erhöht. Statt bisher 10 müssen sich künftig "in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen", damit laut Paragraf 38 des Bundesdatenschutzgesetzes ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden muss. Damit ist jedoch keine Lockerung der übrigen Datenschutzvorgaben verbunden.

Aus diesem Grund hatte es scharfe Kritik an den Plänen gegeben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bezeichnete die Schwellenwerterhöhung als "falsche Maßnahme, die die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus in Deutschland ernsthaft gefährden könnte". Es sei ein "Trugschluss", dass die neue Regelung eine Entlastung für die Unternehmen darstelle. "Spätestens wenn man aufgrund des fachlichen Kompetenzverlusts mittelfristig teures externes Wissen einkaufen muss oder sich wegen Datenschutzverstößen der Bußgeldforderung der Aufsichtsbehörde gegenüber sieht, wird man feststellen, dass hier am falschen Ende gespart wurde", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz warnte vor der Abstimmung, dass der Schaden für die Wirtschaft größer als der Nutzen sei. "Die Pflichten bleiben exakt dieselben, es ist nur niemand mehr zuständig", sagte Notz und fügte hinzu: "Das einzige, was steigt, ist das Haftungsrisiko."

Die Koalition will damit jedoch kleine Betriebe und Vereine entlasten, wie es in der Begründung heißt (PDF). Den Befürwortern zufolge profitieren von der Regelung 90 Prozent der Handwerksbetriebe.

154 Gesetze angepasst

Die Erhöhung des Schwellenwerts gehörte zu einem Gesetzespaket, mit dem der Bundestag zahlreiche Einzelgesetze an die vor einem Jahr in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anpasst. Mit dem 454-seitigen Gesetzentwurf (PDF) sollen 154 Fachgesetze geändert werden. Dabei handelt es sich häufig nur um marginale Umformulierungen, bei denen beispielsweise das Wort "verwendet" durch "verarbeitet" ersetzt wird. Darüber hinaus soll mit einem weiteren Gesetzentwurf (PDF) das Datenschutzrecht in Strafverfahren angepasst werden.

Bevor die umstrittene Neuregelung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Nicht geregelt wird weiterhin, wie der Datenschutz mit dem Recht auf Meinungsfreiheit in Einklang gebracht werden soll. Hierzu werden die EU-Mitgliedstaaten mit Artikel 85 der DSGVO aufgefordert. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD forderten nun die Bundesregierung dazu auf, "eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Meinungsäußerung zu schaffen und dadurch die notwendige Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu eröffnen, ohne einem der Rechte einen grundsätzlichen Vorrang einzuräumen".

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dummzeuch 29. Jun 2019

Laut einem anderen Welt-Artikel war das formal OK: "Solange sich der Sitzungsvorstand...

Mik30 29. Jun 2019

...weil die Betroffenen für teures Geld vor Gerichten prozessieren müssen und es daher...

ttloop 28. Jun 2019

"Abbau von Verbraucherrechten"... was für ein schwachsinniger Unfug. Im Interesse der...

knabba 28. Jun 2019

Man kann sich auch trotzdem um Datenschutz kümmern ohne weitere Bürokratie zu erzeugen...



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