Balkonkraftwerke: Experten fordern Rechtsanspruch für große PV-Anlagen

In einer Bundestagsanhörung befürworten alle Experten einen Rechtsanspruch bei Balkonkraftwerken. Ein Vorschlag des Mieterbundes ärgert jedoch die Eigentümer.

Ein Bericht von veröffentlicht am
Welche Vorgaben dürfen bei der Installation von Balkonkraftwerken gemacht werden?
Welche Vorgaben dürfen bei der Installation von Balkonkraftwerken gemacht werden? (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Seltene Einmütigkeit im Bundestag: In einer Anhörung des Rechtsausschusses zum gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes für Wohnungseigentümer und Mieter haben sämtliche Experten die Pläne der Ampelkoalition begrüßt. Allerdings meldeten die Vertreter von Mieter-, Eigentümer- und Verwalterverbänden sowie Juristen einen Nachbesserungsbedarf am Entwurf der Bundesregierung an.

Inhalt:
  1. Balkonkraftwerke: Experten fordern Rechtsanspruch für große PV-Anlagen
  2. Mieter könnten Vorgaben ignorieren

So sollte der Anspruch generell auf gemeinschaftliche Photovoltaikanlagen ausgedehnt und mehr Rechtsklarheit geschaffen werden, hieß es in der Anhörung am 19. Februar 2024 in Berlin.

Die Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP beschloss im September 2023 den entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser sieht eine Privilegierung von Steckersolargeräten sowohl im Wohnungseigentumsgesetz als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Damit erhalten Eigentümer und Mieter einen Anspruch, wie er seit 2020 bereits für die Installationen von Wallboxen für Elektroautos besteht.

Anspruch auf weitere Anlagen ausdehnen

Die wohl wichtigste Änderung, die den 32-seitigen Entwurf (PDF) betreffen würde, bezieht sich auf die Ausdehnung des Anspruchs auf weitere PV-Anlagen. "Wir möchten auch, dass natürlich nicht nur Steckersolargeräte privilegiert werden, sondern alle Photovoltaikanlagen", sagte Simone Herpich vom Verein Balkon.Solar.

Ähnlich äußerte sich Gabriele Heinrich vom Verein Wohnen im Eigentum. Sie forderte einen Rechtsanspruch von einzelnen Eigentümern oder einer Gruppe, größere Solarthermie- oder PV-Anlagen auf den Dächern installieren zu dürfen. "Diese Regelung wäre dann auch sehr interessant für Leute mit E-Autos oder für E-Bikes", sagte Heinrich. Allerdings sollten die PV-Module nicht an Fassaden oder in Gärten installiert werden.

Auch Kai Wernecke vom Immobilienbesitzerverband Haus & Grund wünschte sich eine Ausdehnung des Anspruchs auf große PV-Anlagen auf den Dächern, "damit der Strom an die Mieterinnen und Mieter geliefert werden kann". Unterstützung für diesen Vorschlag kam auch vom Berliner Richter Oliver Elzer: "Wenn man's schon macht, dann macht doch auch bitte die gesamte Photovoltaik und die gesamte Solarthermie, das ist nicht schlimm." Denn das gehe "sowieso nur an den Stellen, wo ich als Eigentümer ein Gebrauchsrecht habe".

Mehr Rechtsklarheit gefordert

Mehrere Änderungswünsche gab es auch mit Blick auf die Privilegierung von Balkonkraftwerken. Der Verein Balkon.Solar bekräftigte seine Forderung nach mehr Klarheit in der Formulierung des Gesetzes. "Denn Klarheit schafft Sicherheit und das ist das, was wir brauchen, das ist das, was die Mieterinnen und Mieter brauchen, um auch wirklich aktiv zu werden", sagte Herpich.

Das forderte auch die Eigentümervertreterin Heinrich: "Ich möchte gerne ein Gesetz haben mit Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Hier für Juristen ist das kein Problem zu sagen, dann kann man ja anfechten oder so was, aber für normale, einfache Wohnungseigentümer ist das eine schwierige Sache und eine teure Sache."

Ähnlich äußerte sich Sabine Schuhrmann vom Deutschen Mieterbund. Es sei "erforderlich, die Kriterien für die praktische Umsetzung des Erlaubnisanspruchs näher zu bestimmen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Vorschrift streitanfällig und mit erheblichen Unsicherheiten für Mietende verbunden ist". Laut Schuhrmann sollte "insbesondere klargestellt werden, dass ein Anspruch auf Installation im Bereich direkter Sonneneinstrahlung besteht".

Der Eigentümerverband Haus & Grund wies auf konkrete Probleme hin, die sich ohne Änderung des Entwurfs ergeben könnten.

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Mieter könnten Vorgaben ignorieren 
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ThadMiller 27. Feb 2024 / Themenstart

Naja, "Hast du mal 'ne Sekunde" gibt's auch in Deutsch.

wannegoogle 24. Feb 2024 / Themenstart

Deutsche sind ängstlich und sie sind es kind of zu recht. Dass wir pro gefahrenem...

Oktavian 21. Feb 2024 / Themenstart

Ja, es gibt auch für Elektroinstallationen die Regel, es so zu machen, dass sich keiner...

ElMariachi123 20. Feb 2024 / Themenstart

Ich sag mal rotzfrech das ist Sache des Mieters das einzuschätzen. Im Normalfall wird...

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