Mieter könnten Vorgaben ignorieren
So sei es für Vermieter schwierig, gegenüber einem Mieter Vorgaben durchzusetzen, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bei der Installation von Balkonkraftwerken beschließen könnte. Es sei "ein altes Problem und ein altes Dilemma, dass Vermieter zu Dingen von der WEG gezwungen werden können, die sie gegenüber den Mietern nicht durchsetzen können", sagte Wernecke.
So wie der entsprechende Passus in Paragraf 554 des BGB formuliert sei, könne das "der Mieter tapfer ignorieren und dem Vermieter sagen, das ist dein Problem, wie du es deiner WEG erklärst", erläuterte Wernecke und forderte eine "Synchronisation von Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht".
Auf ein juristisches Detail wies Richter Elzer hin. So wolle das Gesetz einem Eigentümer einen rechtlichen Anspruch auf eine bauliche Veränderung durch die Installation eines Balkonkraftwerks verschaffen. Doch möglicherweise stelle nicht jede Installation überhaupt eine bauliche Veränderung dar. Daher sollte der Anspruch anders formuliert werden.
Mieterbund gegen Rückbaupflicht bei Balkonkraftwerken
Auf wenig Gegenliebe bei den Eigentümervertretern stieß der Vorschlag des Mieterbundes, wonach die Rückbaupflicht im Falle von Balkonkraftwerken eingeschränkt werden sollte. Diese Rückbaupflicht dürfte mit der Zielsetzung des Gesetzgebers, erneuerbare Energien verstärkt auszubauen, "schwer vereinbar sein", sagte Schuhrmann. Denn die Vorteile einer Solaranlage könnten nach Auszug des Mieters vom Nachmieter oder auch vom Vermieter, sofern er die Wohnung selbst bewohne, genutzt werden.
Der Mieterbund brachte sogar einen Entschädigungsanspruch für Mieter hinsichtlich der getätigten Investitionen ins Spiel, wenn das Balkonkraftwerk in der Wohnung verbleibe. "Denn ein solcher Entschädigungsanspruch würde zusätzliche Anreize schaffen, in ein solches Balkonkraftwerk zu investieren", sagte Schuhrmann.
Der Verband Haus & Grund wies diesen Vorschlag entschieden zurück. Dass die Eigentümer "den Elektroschrott von den Mietern übernehmen sollen, gegen Erstattung, finde ich etwas seltsam", sagte Warnecke. Schließlich dauere die Demontage eines Balkonkraftwerks nur "eine Sekunde", das gehe "schneller als einen Geschirrspüler leer zu räumen". Darüber hinaus sei eine Erstattung schwierig auszuhandeln, wenn die Anschaffung des Steckersolargerätes finanziell gefördert worden sei.
Zeitplan noch offen
Wie lange die Bundestagsfraktionen noch benötigen werden, um eine möglichst rechtssichere Formulierung auf den Weg zu bringen, ist schwer abzuschätzen. Schließlich geht es in dem Gesetzentwurf nicht nur um die Balkonkraftwerke, sondern auch um eine rechtliche Grundlage für rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen.
Bei diesem Thema lagen die Meinungen der Experten jedoch deutlich weiter auseinander als bei der Privilegierung der Balkonkraftwerke. Daher könnte es sein, dass die Einigung in diesem Bereich noch mehr Zeit in Anspruch nimmt. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes im ersten Quartal 2024 ist ohnehin nicht mehr zu rechnen.
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| Balkonkraftwerke: Experten fordern Rechtsanspruch für große PV-Anlagen |
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Naja, "Hast du mal 'ne Sekunde" gibt's auch in Deutsch.
Deutsche sind ängstlich und sie sind es kind of zu recht. Dass wir pro gefahrenem...
Ja, es gibt auch für Elektroinstallationen die Regel, es so zu machen, dass sich keiner...
Ich sag mal rotzfrech das ist Sache des Mieters das einzuschätzen. Im Normalfall wird...
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