Bundestagsanhörung: Experte zerpflückt "unterkomplexe" EU-Datenschutzreform

Mit der neuen Datenschutzverordnung ist nach Ansicht von Datenschutzexperten der Europäischen Union kein großer Wurf gelungen. Gemessen an den von der EU-Kommission geschürten Erwartungen und den jahrelangen Diskussionen sei der nun vorliegende Entwurf "enttäuschend" , sagte der Kasseler Juraprofessor Alexander Roßnagel vor dem Bundestagsausschuss Digitale Agenda am Mittwoch in Berlin(öffnet im neuen Fenster) . Die Verordnung führe in Deutschland zu einer Senkung des Datenschutzniveaus und werde den künftigen Herausforderungen wie Big Data, Ubiquitous-Computing, Cloud Computing und datenzentrierten Geschäftsmodellen nicht gerecht, sagte der Rechtsexperte. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff fand in der öffentlichen Anhörung zumindest lobenswert, dass sich die 28 EU-Staaten zusammen mit der Kommission und dem Europaparlament überhaupt im vergangenen Dezember einigen konnten .
Die Verordnung ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) soll in zwei Jahren die seit 1995 bestehende EU-Datenschutzrichtlinie ablösen und für einen einheitlichen Datenschutz innerhalb der EU sorgen. Doch selbst dieses Ziel wird nach Ansicht Roßnagels nicht erreicht. Nur wenn die Verordnung und die nationalen Regeln in ihrer Anwendung zu unterschiedlichen Ergebnissen führten, sei die Verordnung vorrangig anzuwenden, sagte Roßnagel in seinem Eingangsstatement und fügte hinzu: "Dies führt dazu, dass das künftige Datenschutzrecht aus einem unübersichtlichen Konglomerat von EU- und nationalem Recht besteht und große Unsicherheit entsteht, welche nationale Vorschrift künftig noch anwendbar ist."
Marktortprinzip wird gelobt
Die Verordnung leidet laut Roßnagel "vor allem an der Unterkomplexität ihrer Regelungen" . Sie wolle in 45 Artikeln des materiellen Datenschutzes die gleichen Probleme behandeln, die im deutschen Datenschutzrecht in Tausenden Vorschriften geregelt würden. Dies schaffe gewaltige Lücken der Rechtsunsicherheit. Betroffen davon seien das gesamte öffentliche Datenschutzrecht, alle Regelungen, die Pflichten zur Datenverarbeitung begründeten, das Arbeitsrecht, das Medienrecht, Forschung und Statistik sowie viele weitere Bereiche.
Ganz so scharf gingen die übrigen Experten mit dem Entwurf nicht ins Gericht. Jan Oetjen von United Internet bezeichnete die Verordnung als einen "zentralen Pfeiler des digitalen Binnenmarktes" und sprach von einem "wichtigen Schritt in die richtige Richtung" . Nach Ansicht der Brandenburger Datenschutzbeauftragten Dagmar Hartge werden mit dem Entwurf die Bürgerrechte und die Wirtschaft in einen fairen Ausgleich gebracht. Sehr wichtig sei dabei das Marktortprinzip, um US-amerikanische oder andere weltweit agierende Firmen an das europäische Datenschutzrecht zu binden. Die österreichische Datenschutzexpertin Waltraut Kotschy wertete das Marktortprinzip als "ganz große Errungenschaft" .
Voßhoff fordert Regelung zu Profiling
Allerdings mussten auch die Datenschützer Defizite in der Verordnung einräumen. So bezeichnete Voßhoff in ihrer schriftlichen Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) die Regelungen zu Profiling als "zum Teil enttäuschend, da es nicht gelungen ist, das Anlegen und Speichern von Profilen zu regulieren, sondern weiterhin nur Entscheidungen, die auf der Grundlage von Profilen getroffen werden, von der Regulierung betroffen sind" .
Nach Ansicht Voßhoffs ist Anpassungsbedarf der deutschen Regelung an die Verordnung "immens" . Zudem sei der Zeitplan "außerordentlich ambitioniert" , bis Mitte 2018 die deutschen Vorschriften anzugleichen. Dahinter verberge sich eine "gewaltige Aufgabe" . Dabei wäre es "außerordentlich wünschenswert" , wenn Deutschland beispielsweise seine Spielräume nutzen würde, um das Profiling datenschutzfreundlicher zu gestalten.
US-Konzerne weiter im Vorteil
United Internet findet es trotz der Kritik an der Verordnung bedauerlich, dass das Marktortprinzip erst 2018 eingeführt wird und die US-Konzerne solange schwache Datenschutzstandards nutzen können. Schließlich könnten mit zielgerichteter Werbung zehn Mal so hohe Preise wie mit ungerichteter verdient werden. Große Konzerne wie Google profitieren nach Darstellung Oetjens zudem davon, die über verschiedene Plattformen verbundenen Daten bündeln und damit Werbung noch genauer ausspielen zu können. Der große Vorsprung, den sich die US-Konzerne erarbeitet hätten, könne aber nur dadurch ausgeglichen werden, wenn über eine gesetzliche Plattformneutralität die Dienste entbündelt werden müssten.



