Bundestag: Umstrittenes Leistungsschutzrecht beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP die Einführung des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen. Es räumt Presseverlagen das ausschließliche Recht ein, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

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Debatte und Abstimmung über das Leistungsschutzrecht
Debatte und Abstimmung über das Leistungsschutzrecht (Bild: Deutscher Bundestag)

Der Bundestag hat auf Antrag der Bundesregierung die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage mit 293 gegen 243 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen. Für systematische Zugriffe auf verlegerische Leistungen sollen Suchmaschinen und andere Dienste künftig Lizenzen erwerben müssen. Blogger, andere Unternehmen, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private beziehungsweise ehrenamtliche Nutzer sollen nicht zur Zahlung verpflichtet werden.

Für das Gesetz hat sich vor allem der Axel-Springer-Verlag eingesetzt, es wurde aber auch vom Verband der Deutschen Zeitungsverleger (VDZ) unterstützt. Sie hoffen auf zusätzliche Einnahmen. Kritiker halten das Gesetz bestenfalls für überflüssig, befürchten aber, es werde Verlagen eher schaden als nutzen und zudem Innovationen und den freien Fluss von Informationen im Internet behindern. Zudem kritisieren sie die sehr vagen Formulierungen im Gesetz und befürchten, dass es vor allem Anwälten mehr Arbeit verschaffen und schlimmstenfalls zu neuen Abmahnserien führen wird.

Die Verlage argumentieren, Suchmaschinen, vor allem Google, verdienten mit ihren Leistungen Geld, indem sie Ausschnitte der Inhalte anzeigten. Vor allem gegen Google News wetterten Verlagsvertreter. Das Leistungsschutzrecht sollte schon kleinste Textausschnitte schützen.

Doch in dieser Woche wurde der Gesetzentwurf nochmals an entscheidender Stelle verändert. So heißt es nun: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte." Was unter "kleinste Textausschnitte" zu verstehen ist, lässt das Gesetz offen. Dies werden künftig Gerichte entscheiden müssen.

Unklar ist damit, ob Googles Angebote von dem Gesetz überhaupt erfasst wären.

Selbst in der Regierungskoalition ist das Gesetz umstritten: So haben die Mitglieder des Arbeitskreises Netzpolitik der CDU weiterhin Bedenken wegen der Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. So hatten einige Netzpolitiker (Jimmy Schulz (FDP), Peter Tauber (CDU), Thomas Jarzombek (CDU), Dorothee Bär und Sebastian Blumenthal (FDP)) der Regierungskolition bereits im Vorfeld angekündigt, gegen das Gesetz zu stimmen.

Während ihnen die Änderungen am Gesetz nicht weit genug gehen, gehen sie dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) zu weit: Er hat die Abgeordneten des Bundestages aufgefordert, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung die Zustimmung zu verweigern, da der Gesetzesentwurf so stark verändert wurde, dass er die Interessen der Urheber nicht mehr ausreichend berücksichtigt.

Die Opposition aus SPD, den Grünen und der Linken lehnte das Gesetz ab. Dennoch fand sich am Ende in namentlicher Abstimmung eine Bundestagsmehrheit für die Einführung des Gesetzes. Die Grünen hatten noch versucht, die Abstimmung über das Leistungsschutzrecht wegen Verfahrensfehlern zu verschieben. Der Antrag wurde aber abgelehnt.

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neocron 03. Mär 2013

du hast recht ...

juergen9994 02. Mär 2013

wenn es um die Erhöhung der Diäten geht. Bei wirklich wichtigen Dingen reicht es wohl...

NeverDefeated 01. Mär 2013

Das eine Regierung, die allen Ernstes glaubt Anonymisierung im Internet durch ein Gesetz...

Spaghetticode 01. Mär 2013

Drei Dinge werden benötigt, nämlich einen Desktop-Firefox, Greasemonkey und ein von mir...



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