Neue Straftatbestände beschlossen
Von dem Gesetz erhoffen sich Vertreter kommunaler Verbände nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke einen besseren Schutz von Politikern auf lokaler Ebene. Dazu will die Koalition mit dem Änderungsantrag den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch (StGB) verschärfen. Demnach droht bei der Beleidigung einer "Person des politischen Lebens" künftig eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Bislang waren nur eine "üble Nachrede" oder eine "Verleumdung" strafbar. "Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene", heißt es ausdrücklich.
Ebenfalls ist künftig bereits strafbar, eine nur angedrohte strafbare Handlung im Internet zu billigen. Bislang ist das nur bei erfolgten oder versuchten Straftaten der Fall. Umstritten ist auch der geplante Paragraf 214 StGB, der bereits die Androhung einer Straftat "gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert" unter Strafe stellt.
Kritik von Grünen und Bitkom
Die Opposition hält die Änderungen am Entwurf für unzureichend. Die Grünen forderten in einem Änderungsantrag (PDF) ein zweistufiges Verfahren, bei dem die Netzwerke zunächst nur die Inhalte an das BKA übermitteln und erst nach einer Überprüfung die Nutzerdaten. Dafür soll das Netzwerk die Daten zwei Wochen auf Vorrat speichern (Quick Freeze). "Für uns sind ein zweistufiges Meldeverfahren, eine klare Definition der Aufgaben des BKA und der Ausschluss der Weiterverarbeitung der gemeldeten Daten unerlässlich", sagte die Grünen-Abgeordnete Renate Künast auf Anfrage von Golem.de.
Kritisch äußerte sich auch der IT-Branchenverband Bitkom. "Dieses Gesetz setzt die Praxis des NetzDG fort, private Unternehmen in die Rolle von Ermittlern und Richtern zu heben. Das widerspricht im Grundsatz dem Verständnis eines Rechtsstaats und verschiebt die Grenzen zwischen staatlichem und privatwirtschaftlichem Handeln in Richtung Wirtschaft", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Nach Ansicht Rohleders können die zu erwartenden Massen an Nutzerdaten, die an das BKA fließen werden, von den Staatsanwaltschaften kaum verarbeitet werden. "Es ist bedauerlich, dass im Gesetzgebungsprozess kein ernsthafter Dialog zwischen allen Beteiligten stattgefunden hat, um eine praktikablere Lösung zu erarbeiten", hieß es weiter.
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