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Bundestag: Koalition einigt sich bei Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Mit einem neuen Gesetz sollen missbräuchliche DSGVO -Abmahnungen verhindert werden. Strittig war bis zuletzt die Regelung bei Autoersatzteilen.
/ Friedhelm Greis
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Der Bundestag hat sich beim Gesetz gegen Abmahnmissbrauch geeinigt. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Der Bundestag hat sich beim Gesetz gegen Abmahnmissbrauch geeinigt. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Die Fraktionen von Union und SPD haben sich auf eine gesetzliche Regelung gegen den Missbrauch von Abmahnungen geeinigt. Mit der Einigung könne das Gesetz nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden, teilte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese am Dienstag mit(öffnet im neuen Fenster) . Mit dem Gesetz sollen "insbesondere kleine Unternehmen und Onlineshops vor teils existenzgefährdenden Abmahngebühren und Vertragsstrafen bei Bagatellverstößen" geschützt werden.

Die damalige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte den Gesetzentwurf bereits im September 2018 vorgelegt . Nachdem die Regierung den Entwurf deutlich nachgebessert und vor gut einem Jahr in den Bundestag eingebracht hatte, konnten sich die Fraktionen nun auf einen Kompromiss einigen.

Der Regierungsentwurf (PDF)(öffnet im neuen Fenster) sieht unter anderem vor, dass bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keine Aufwendungen mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Der Schutz gilt dem Entwurf zufolge für "Kleinstunternehmen sowie kleine Unternehmen (...) sowie vergleichbare Vereine, soweit sie gewerblich tätig sind" . Dabei sind "sämtliche Datenschutzverstöße" von kostenpflichtigen Abmahnungen ausgenommen.

Mit dem "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" will die Regierung verhindern, dass Ansprüche nur deshalb geltend gemacht werden, um "gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung oder die Zahlung einer Vertragsstrafe entstehen zu lassen" .

Nach Einschätzung von Wiese sollen sich Abmahnungen per Serienbrief künftig nicht mehr lohnen. "Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten können zwar noch abgemahnt werden, für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten mehr. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt und die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1.000 Euro gedeckelt."

Kritik von Anwälten

In einer Bundestagsanhörung im Oktober 2019(öffnet im neuen Fenster) waren die Pläne teils scharf kritisiert worden. So hatte die Hamburger Rechtsanwältin Nina Diercks darauf hingewiesen, dass es eine Abmahnwelle wegen DSGVO-Verstößen allenfalls gefühlt gebe. Der Rechtsanwalt Tobias Timmann von der Düsseldorfer Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer sah demnach die Gefahr, dass ein in der Praxis seit Jahrzehnten funktionierendes System außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsdurchsetzung allein aufgrund einer kleinen Gruppe missbräuchlich Handelnder geopfert werde.

Nach Informationen von Golem.de soll der Regierungsentwurf in diesen Punkten jedoch im Wesentlichen übernommen werde. Eine schriftliche Fixierung des Kompromisses liegt noch nicht vor.

Streit wegen Autoersatzteilen

Verzögert wurde die Einigung vor allem wegen der geplanten Änderung des Designrechts. Der CDU-Abgeordnete Ingmar Jung sagte dazu nun(öffnet im neuen Fenster) : "Wer Ersatzteile anbietet, kann dies künftig für neue Designs auch neben dem Hersteller von Originalteilen tun. Bei diesem Kompromiss war uns wichtig, dass sich die Rechtslage für bisher eingetragene Designs nicht ändert." Das bedeutet laut Wiese, dass "Autoersatzteile für Modelle mit Designs, die nach dem Inkrafttreten eingetragen werden, nicht mehr dem Designschutz unterliegen und somit deutlich preiswerter werden" .

Der SPD-Fraktion zufolge hat es die Union "vehement abgelehnt, diese Regelung auch auf ältere Fahrzeuge anzuwenden." Die SPD-Bundestagsfraktion werde sich weiterhin dafür einsetzen.


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